Landesvorstand nach Satzung 2015

Laut aktueller Satzung wird der neue Landesvorstand aus 8 bis 15 Mitgliedern bestehen. Folgende Positionen sind zu besetzen:

  • Vorstandsvorsitzender und dessen drei Stellvertreter (4)
  • Schatzmeister und dessen Stellvertreter (2)
  • Schriftführer und dessen Stellvertreter (2)
  • Weitere Vorstandsmitglieder (bis zu 7)