Nutzungsbedingungen der parteiinternen Kommunikationsmittel #### NACH DEM DURCHLESEN KÖNNEN SIE UNTEN AUF DER SEITE BESTÄTIGEN UND AUF WEITER KLICKEN! #### Nutzungsbedingungen der parteiinternen Kommunikations-Medien Die Nutzung der vom Landesverband zur Verfügung gestellten Medien und Mittel zur Kommunikation unterliegen den im Folgenden beschriebenen Nutzungsbedingungen.
Die zur Verfügung gestellten Medien/Mittel sind derzeit:
E-Mail-Account Parteiinternes Intranet (afd.online) Mitglieder-Foren und andere parteiinterne soziale Medien Allgemein Grundlage der Kommunikation sind die AfD-Etikette mit den Regeln zum fairen und respektvollen Umgang in der Partei, die Satzungen und Ordnungen der Partei, allgemeine Gesetze und die freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Jeder Nutzer nimmt an der Kommunikation mit seinem erkennbaren Namen teil. Die Teilnahme unter anderem Namen oder Tarnnamen sind grundsätzlich nicht gestattet.
Zweck der parteiinternen Kommunikations-Mittel ist die Information über politische Inhalte und Organisation, bzw. in den sozialen parteiinternen Medien auch die politische Diskussion.
Datenschutz und Datensicherheit Jeder Nutzer von parteiinternen Kommunikations-Mittel und -Medien ist zur Einhaltung von Datenschutz und Datensicherheit verpflichtet.
2.1 Sicherheitsanforderungen – Pflichten der Nutzer Der Zugang zu den Kommunikations-Anwendungen (z.B. E-Mail, afd.online) darf nur durch die berechtigte Person selbst erfolgen und muss durch entsprechende Sicherheitsmaßnahmen geschützt sein. Hierzu gehört die Verwendung von sicheren Passwörtern der Konten, aber auch der Schutz der verwendeten Geräte, wie Computer und Smartphone, durch die Installation von Firewall, Virenscanner und aktuellen Betriebssystemen. Die Nutzung von Mobiltelefonen1 für die Kommunikations-Anwendungen ist aufgrund der zum Teil massiven Sicherheitslücken grundsätzlich nicht gestattet. Die in Ausnahmefällen hier zur Verwendung zugelassenen Smartphone-Modelle sind in der Anlage zu den Nutzungsbedingungen veröffentlicht. Die Anlage wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert. 2.2 Vertraulichkeit Bezüglich des Datenschutzes der parteiinternen Foren und sonstigen Arbeitsplattformen gilt: In geschlossene Gruppen eingebrachte vertrauliche Dokumente, Beiträge und Kommentare sind mit der notwendigen Vertraulichkeit des Gremiums zu behandeln, soweit die Autorisation einer weitergehenden - auch parteiinternen - Veröffentlichung nicht vorliegt.
Im Rahmen von Gremien- oder Ausschusstätigkeit erstellte Dokumente und Beiträge dienen der Parteiarbeit und unterliegen keinem individuellem Urheberrecht, sofern nicht - in besonderen Fällen - eine entsprechend gekennzeichnet. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf das Löschen von im Rahmen der Parteiarbeit eingebrachte Dokumente und Beiträge.
2.3 Urheberrechtlich geschützte Inhalte In parteiinterne Foren oder Arbeitsplattformen von Mitgliedern zur Verfügung gestellte Dokumente und Inhalte können urheberrechtlich geschützte Dateien sein (z. B. Zeitungsartikel). Aus diesem Grunde dürfen diese Dateien nicht anderweitig verwendet, verbreitet oder veröffentlicht werden. Es sei denn, dies ist ausdrücklich gestattet. 2.4 Datenschutz beim Umgang mit Mitgliederdaten Datenschutz und Datensicherheit sind insbesondere beim Umgang mit personenbezogenen Mitgliederdaten im Sinne des § 3 Absatz 9 Bundesdatenschutzgesetz einzuhalten. Administratoren und Mitgliederverwaltung
Der Zugriff und die Nutzung der Mitgliederdaten sind exklusiv auf die aufgrund Geschäftsordnung oder Vorstandsbeschluss zuständigen und berechtigten Personen beschränkt und dient ausschließlich dem Zweck und den berechtigten Angelegenheiten der Partei. Die nach Buchstabe a) für die Pflege der Mitgliederdaten in der Gliederung verantwortlichen Funktionsträger sind bei der Mitgliederverwaltung namentlich zu hinterlegen. Für jeden Berechtigten nach Buchstabe a) muss eine unterzeichnete Verpflichtungserklärung nach § 5 des Bundesdatenschutzgesetztes beim zuständigen Vorstand und der Landesgeschäftsstelle vorliegen. Nutzer der Kommunikations-Medien
Persönliche Daten anderer Nutzer aus den Kommunikations-Medien – z.B. afd.online – sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht ohne Genehmigung des Betroffenen weitergegeben werden. Die Weitergabe von Anmeldedaten, persönlichen Kennwörtern sowie die gemeinsame Nutzung persönlicher Benutzerkonten ist verboten. Regeln der Kommunikation Rundschreiben/Newsletter sind im geschlossenen Verteiler (BCC) zu halten. Parteiinterne E-Mail-Verteiler dürfen ausschließlich für den vorgesehenen parteilichen Zweck verwendet werden. Parteiinterne E-Mail-Kommunikation soll ausschließlich über die parteiinternen E-Mail-Accounts erfolgen. E-Mail-Versand an einen unspezifischen Empfängerkreis nur mit Zustimmung der adressierten Empfänger. Der E-Mail-Versand mit verborgenen Empfängern ist als solcher kenntlich zu machen. Parteiinterne E-Mail-Adressen dienen in der Verwendung ausschließlich dem Zweck und dem Interesse der Partei. Die externe Verwendung und Kommunikation ist ausschließlich den per Satzung, Geschäftsordnung oder Vorstandsbeschluss berechtigten Personen genehmigt. Hierarchische Kommunikationswege beachten. Ansprechpartner sollte zunächst der niedrigste zuständige Vorstand oder Funktionsträger sein. Unerwünschte Beiträge In keinem Fall bietet unsere Kommunikations-Medien Platz für:
Beiträge, die inhaltlich gegen die Prinzipien der freiheitliche-demokratischen Grundordnung verstoßen Beiträge die rassistisch, sexistisch oder in sonstiger Weise diskriminierend sind. Beiträge, deren Inhalt gegen Vorschriften des Strafgesetzbuches verstoßen, insbesondere gegen die Vorschriften zum persönlichen Ehrenschutz. Beiträge oder Verlinkungen von Internetseiten, die Inhalte gemäß a), b) oder c) veröffentlichen. Beiträge, die gegen die Grundsätze einer fairen und offenen Diskussionskultur verstoßen. Veröffentlichung oder Weitergabe von Beiträgen anderer Nutzer – ohne deren Einverständnis – an Personen außerhalb der Benutzergruppe, insbesondere außerhalb der Partei. Werbung oder Spam. Sanktionen bei Regelverstößen 5.1 Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen verletzen die Ordnung der Partei und können ordnungsrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen. Soweit sie zum Schaden der Partei oder anderer Mitglieder führen, können Schadensersatzansprüche entstehen. Verletzungen des Datenschutzes können Freiheits- oder Geldstrafen nach Bundesdatenschutzgesetz zur Folge haben. 5.2 Beiträge in den Kommunikations-Medien, die gegen die Nutzungsbedingungen oder die parteiinterne Netiquette verstoßen, werden erforderlichenfalls sofort gelöscht und ziehen gegebenenfalls Sanktionen nach sich2: Regelverstöße gemäß Buchstabe § 4a) verletzen die Grundsätze der Partei. Die Admins/Moderatoren setzen den Vorstand IT-Kommunikation in Kenntnis, welcher gehalten ist, dem Landesvorstand zu berichten. Dieser hat den Vorgang unter ordnungsrechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen. Regelverstöße gemäß Buchstabe § 4b) oder § 4c) verletzen die Ordnung der Partei. Der Admins/Moderatoren setzen den Vorstand IT-Kommunikation in Kenntnis, welcher gehalten ist, dem Landesvorstand zu berichten. Dieser hat den Vorgang unter ordnungsrechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen. Soweit Regelverstöße gemäß Buchstabe § 4c) die Arbeit eines Vorstandes oder Parteigremiums erheblich stören, kann der Landesvorstand über weitere Maßnahmen entscheiden. Sperren von Nutzern Administratoren/Moderatoren können beim geschäftsbereichs-verantwortlichen Landesvorstand die Sperre eines Nutzers beantragen. Der Nutzer wird über das Sperren und dessen Grund informiert. Bei einem geringfügigen erstmaligen Regelverstoß erfolgt eine Ermahnung des Nutzers. Nutzer können gegen die Sperre/Ermahnung nach Buchstabe d) Einspruch erheben. In diesem Falle entscheidet der gesamte Landesvorstand.