Links im Text:
– Delegierten-Zahlen
– Datenschutzhinweise für den Landesparteitag
Dokumente für Bewerber:
– Erklärung-zur-Kandidatur-für-ein-Bundestagsmandat-nach-Bundes-und-Landessatzung
– Zustimmungserklärung für Bewerber (BWO Anlage 22)
– Bescheinigung der Wählbarkeit (BWO Anlage 16)
Bewerber, die sich vorab den Mitgliedern vorstellen:
– Für die Landesliste stellen sich vorab vor –hier klicken–
Formular Akkreditierung:
Erfassungsformular_Einlass_Delegiertenversammlung_BTW 2021
I. ORT UND ZEIT
Hippodrom, Industriestraße 18, 91171 Greding
Termine: 29.5.2021, sowie jeweils zur Fortsetzung 30.5.2021, 3.6.2021, 5.6.2021, 6.6.2021, 12.6.2021 und 13.6.2021
Veranstaltungsbeginn ist jeweils 09:30 Uhr
Die Akkreditierung beginnt jeweils ab 6:30 Uhr.
Vorab sei darauf hingewiesen, dass die Durchführung dieser Aufstellungsversammlung angesichts der andauernden Corona-Restriktionen von Faktoren abhängig ist, die im Detail weder vorherseh- noch beeinflussbar sind.
II. TEILNAHMEBERECHTIGUNG
Teilnahmeberechtigt sind nur die in den Kreisverbänden gewählten, besonderen Vertreter (Delegierten) zur besonderen Vertreterversammlung zur Wahl der bayerischen Landesliste zur Bundestagswahl 2021. Die Zahl der Delegiertenplätze je Kreisverband entnehmen Sie bitte der Berechnungstabelle unter folgendem Link: Delegierten-Zahlen
Ersatzdelegierte haben keine generelle Teilnahmeberechtigung (auch nicht als Gast), sondern nur im Vertretungsfall für einen ordentlichen Delegierten.
Aufgrund der COVID-19-Beschränkungen sind keine Gästeplätze oder Presseakkreditierungen vorgesehen.
III. ANMELDUNG UND EINLASS
a.) Sollten Delegierte verhindert sein, ist dies der Landesgeschäftsstelle UND dem Kreisvorstand der wählenden Gliederung schriftlich mitzuteilen. Der Kreisvorstand hat sich dann um die Entsendung eines Ersatzdelegierten zu kümmern. Die Absagen von Delegierten und ggf. Ersatzdelegierten sind hierfür schriftlich zu dokumentieren und beim Einlass der Landeswahlversammlung in Papierform vorzulegen. Ersatzdelegierte werden nur dann im Vertretungsfall für einen ordentlichen Delegierten akkreditiert, wenn sie die Absagen des Delegierten und ggf. weiterer in der Reihung der Ersatzdelegierten vor Ihnen stehenden Ersatzdelegierten schriftlich belegen können!
b.) Die Registrierung für die Delegierten findet jeweils ab 90 Minuten vor Beginn der Veranstaltung ab 08:00 Uhr statt. Wir bitten um rechtzeitiges Erscheinen, damit wir das umfangreiche Arbeitsprogramm bewältigen können. Für die Registrierung vor Ort benötigen Sie die üblichen Ausweispapiere (Mitgliedsausweis für die beschleunigte Registrierung und zwingend gültiger Personalausweis oder Reisepass, letzterer in Verbindung mit aktueller Meldebescheinigung) – eine Teilnahme ohne Vorlage amtlicher Ausweisdokumente ist nicht möglich!
c.) Aufgrund der Corona-bedingten Auflagen kann es zu erheblichen Verzögerungen beim Einlass kommen. Bitte planen Sie entsprechend mehr Zeit als normalerweise üblich für die Akkreditierungsprozedur ein.
IV. Vorläufige Tagesordnung UND WEITERE UNTERLAGEN:
(1) Eröffnung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung
(2) Wahl des Versammlungsleiters und der stellvertretenden Versammlungsleiter
(3) Wahl der Protokollführer
(4) Wahl des Wahlleiters, des stellvertretenden Wahlleiters, der Zählkommission, der Antragskommission und der Mandatsprüfungskommission
(5) Feststellung der Zahl der anwesenden Delegierten
(6) Frage nach Einwänden zur Stimmberechtigung aller anwesenden stimmberechtigten Delegierten
(7) Beratung und Beschluss der Tagesordnung
(8) Wahl einer Vertrauensperson und eines Stellvertreters
(9) Festlegung des Wahlverfahrens und Vorstellungsprozederes
(10) Wahl der Landesliste zur Bundestagswahl
(11) Wahl zweier Versammlungsteilnehmer zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
(12) Frage nach Einwänden und Feststellung des Ergebnisses
(13) Singen des Bayernlieds und der Nationalhymne und Beendigung des Parteitags
Änderungsanträge zur Tagesordnung senden Sie bitte in Textformat (Word/txt) und PDF-Format an antragskommission@afdbayern.de oder per Brief an die Landesgeschäftsstelle.
Die vorläufige Tagesordnung und weitere Unterlagen zur besonderen Vertreterversammlung der AfD Bayern zur Wahl der bayerischen Landesliste zur Bundestagswahl 2021 finden Sie unter folgendem Link: www.afdbayern.de/listenaufstellung2021/
Unter diesem Link finden Sie auch zeitnah Unterlagen und Hinweise für die Kandidaten.
Etwaige Kandidaten für einen Listenplatz auf der Landesliste zur Bundestagswahl werden bereits jetzt auf die Bestimmungen des § 5 Abs. 1, 4, 5 und 6 der Wahlordnung der AfD Bayern hingewiesen.
V. WICHTIGE HINWEISE ZUM ABLAUF DES PARTEITAGS
a.) Aufgrund der aktuellen Situation rund um das Coronavirus haben wir diverse Auflagen der Behörden zu beachten. Die zu beachtenden Maßnahmen finden Sie rechtzeitig vor der Veranstaltung unter www.afdbayern.de/listenaufstellung2021/
Die Hygienevorgaben müssen auf der Landeswahlversammlung ausnahmslos befolgt werden und die Umsetzung wird von Ordnern und Security-Personal fortwährend kontrolliert, um die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung zu gewährleisten.
b.) Die Veranstaltung wird auf dem Gelände des Hippodroms stattfinden, primär in einem auf dem Parkplatz aufgestellten Zelt. Halle und Zelt werden während der gesamten Veranstaltung über zwei geöffnete Türen dauerhaft miteinander verbunden sein.
c.) Der Parkplatz neben der Halle steht aufgrund des notwendigen Zeltanbaus nicht zur Verfügung. Ordner werden Sie von der Industriestraße aus zu den zur Verfügung stehenden Parkplätzen leiten.
d.) Das Mitbringen von Haustieren auf das Gelände der Landeswahlversammlung ist untersagt.
e.) Von der Veranstaltung wird satzungsgemäß eine Tonaufzeichnung für Protokollzwecke erstellt. Bitte lesen Sie hierzu die Datenschutzhinweise unter : Datenschutzhinweise für den Landesparteitag
f.) Diejenigen Mitglieder und Delegierten, die diese Einladung per Post erhalten, weil sie keine gültige E-Mail-Adresse angegeben haben, können alle Anlagen und Unterlagen in der Landesgeschäftsstelle der AfD Bayern, Rosenheimer Landstr. 129, 85521 Ottobrunn/Hohenbrunn einsehen. Terminvereinbarungen unter 089-2004 0000.
Mit herzlichen Grüßen
Der Landesvorstand der AfD Bayern
Corinna Miazga (Landesvorsitzende)
Hansjörg Müller (1. stv. Landesvorsitzender)
Gerd Mannes (2. stv. Landesvorsitzender)
Martin Böhm (3. stv. Landesvorsitzender)
Rainer Gross (stv. Landesschatzmeister)
Ferdinand Mang (Schriftführer)
Elena Fritz (stv. Schriftführerin)
Gerd Kögler (Beisitzer)
Erhard Brucker (Beisitzer)
Josef Robin (Beisitzer)
Jens Schosnowski (Beisitzer – kooptiert)
Rechtliche und organisatorische Hinweise für Bewerber die nicht als Delegierte teilnehmen können
Im Folgenden finden Sie rechtliche und organisatorische Hinweise für Bewerber die nicht als Delegierte an der Listenaufstellungsversammlung der AfD Bayern für die Bundestagswahl 2021 teilnehmen können.
1. Rechtsgrundlagen und Unterlagen
Die Wahl richtet sich nach den jeweils geltenden Vorschriften der Wahlgesetze und im Übrigen nach den jeweiligen Satzungen und Ordnungen.
Gemäß § 5 Abs. 1 der Wahlordnung des Landesverbandes Bayern der Alternative für Deutschland müssen Wahlvorschläge für die Wahl der Bewerber von mindestens einem stimmberechtigten Versammlungsteilnehmer eingebracht werden.
Das heißt, dass die Wahlvorschläge vor Ort von einem stimmberechtigten besonderen Vertreter (Delegierten) eingebracht werden müssen, also nicht wirksam vorab per Email, per Brief oder per Fax eingebracht werden können.
Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten, wie insb. der rechtssicheren Durchführung unter den Auflagen entsprechend der Infektionsschutzverordnungen, wird es keine Möglichkeit für Kandidaten geben, den für die stimmberechtigten Versammlungsteilnehmer reservierten Bereich der Versammlungshalle zu betreten und stimmberechtigte Versammlungsteilnehmer für das Einbringen der persönlichen Kandidatur zu überzeugen. Sollten Sie als Kandidat antreten wollen, müssen Sie sich deshalb möglichst schon vor Ihrer Anreise um die Unterstützung eines stimmberechtigten Versammlungsteilnehmers kümmern.
Sofern Sie diesen noch benötigen, wenden Sie sich bitte an die für die Wahl der Delegierten zuständige Gliederungsebene sprich Ihren Kreisverband. Der Landesverband kann aus Datenschutzgründen keine Delegiertenlisten veröffentlichen.
Darüber hinaus wird auf folgende Bestimmungen des § 5 Abs. 4, 5 und 6 der Wahlordnung der AfD Bayern hingewiesen:
§5 (4) Führungszeugnis
Jeder Bewerber um eine Kandidatur für ein politisches Mandat soll der Versammlungsleitung ein polizeiliches Führungszeugnis, das nicht älter als drei Monate ist, vorlegen. Der Bewerber soll zudem eine Erklärung vorlegen, ob in den letzten 20 Jahren Verurteilungen zu einer Freiheitsstrafe erfolgt sind. Der Versammlungsleiter hat der Versammlung vor der Vorstellung des Kandidaten über Eintragungen in das Führungszeugnis oder der Erklärung nach Satz 2 zu berichten. Über den Inhalt der Eintragung hat der Versammlungsleiter ohne Zustimmung des Kandidaten nicht zu berichten.
§5 (5) Mitgliedschaft in Parteien und politischen Organisationen
Die Bewerber um eine Kandidatur für ein Mandat haben der Versammlungsleitung eine Erklärung vorzulegen über ihre frühere Mitgliedschaft in anderen Parteien und frühere oder bestehende Mitgliedschaften in politischen Organisationen, die in der Unvereinbarkeitsliste nach Bundes- oder Landessatzung aufgeführt sind. Der Versammlungsleiter muss die Erklärung der Versammlung spätestens bei der Vorstellung zur Kenntnis bringen.
§5 (6) Erklärung zu Nebentätigkeiten und Lobbyismus
Ferner hat der Versammlungsleiter zu berichten, ob der Kandidat die erforderliche Erklärung nach § 19 der Bundessatzung vorgelegt hat. Der Kandidat soll erklären, in welchen Vereinen, Organisationen oder Clubs er Mitglied ist und welche Funktionen er in diesen bekleidet. Vor einer erneuten Kandidatur muss der Kandidat seine veröffentlichten Anzeigen über Nebentätigkeiten gemäß den Vorschriften des Bayerischen Landtages beziehungsweise des Deutschen Bundestages vorlegen.
Diese Unterlagen reichen Sie bitte vor Ort ein, nachdem Ihr Wahlvorschlag durch einen stimmberechtigten Versammlungsteilnehmer eingebracht worden ist. Das genaue Prozedere legt die Versammlung fest, daher können an dieser Stelle hierzu keine konkreten Abläufe dargestellt werden. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir vorab zugesandte Unterlagen und Erklärungen wie auch Bewerbungsschreiben nicht berücksichtigen können.
Hiervon unbenommen sind die Fälle etwaiger Kandidaturen in Abwesenheit gemäß § 2 Abs. 2 Wahlordnung. Auch in den Fällen einer Kandidatur in Abwesenheit muss der Wahlvorschlag durch einen stimmberechtigten Versammlungsteilnehmer eingebracht werden. Bei Kandidaturen in Abwesenheit müssen außerdem noch entsprechende schriftliche Kandidatur- und Annahmeerklärungen vorliegen.
2. Zugang zur Versammlung für Kandidaten die nicht als stimmberechtigte Delegierte teilnehmen
Im Rahmen einer Kandidatur, sofern der Wahlvorschlag bzgl. einer Person durch einen stimmberechtigten Versammlungsteilnehmer (Delegierten) bestätigt wurde, erhalten Sie Zugang zur Versammlung und die Möglichkeit, sich vorzustellen. Inwieweit für den Fall des Vorschlags Ihrer Kandidatur durch einen stimmberechtigten Versammlungsteilnehmer durchgängig für Sie ein Platz im Gästebereich zur Verfügung steht, ist abhängig von der Anzahl der Bewerber und den Auflagen entsprechend der Covid-19 Verordnungen. Sofern Sie über die Unterstützung eines stimmberechtigten Versammlungsteilnehmers verfügen, erhalten Sie grundsätzlich Zutritt zum Veranstaltungsgelände und werden als Bewerber registriert. Das weitere Prozedere wird Ihnen vor Ort mitgeteilt.
3. Zeitpunkt der Wahl einzelner Listenplätze und Redezeit bei der Vorstellung
Es ist nicht möglich, vorherzusehen, an welchem Tag welcher Listenplatz gewählt wird. Dies ist insbesondere von der Anzahl der Bewerber abhängig. Welche Länge für die Redezeit der Bewerber die Versammlung festlegt, ist ebenfalls nicht vorab zu beantworten, ebenfalls nicht, wie viele Fragen gestellt werden dürfen und wie viel Zeit für deren Beantwortung festgelegt wird.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an folgende Emailadresse: geschaeftsstelle@afdbayern.de .
Mit freundlichen Grüßen
Corinna Miazga
Landesvorsitzende AfD Bayern
für den Landesvorstand
Hygieneauflagen des Landratsamts Lauf-Roth
Datum: 22.05.2021
Verteiler: Delegierte, Ersatzdelegierte, Kreisvorsitzende
Nachrichtlich an: alle Mitglieder der AfD Bayern
Sehr geehrte Delegierte,
sehr geehrte Ersatzdelegierte,
sehr geehrte Kreisvorsitzende,
sehr geehrte Mitglieder,
hiermit informieren wir Sie über die zu beachtenden Hygieneauflagen des Landratsamts Roth für die Durchführung des Delegiertenparteitages zur Wahl der bayerischen Landesliste zur Bundestagswahl 2021.
Der Landesvorstand wird gegen diesen Auflagenbescheid gerichtlich vorgehen!
Die wichtigsten Auflagen des aktuellen Bescheids finden Sie im Folgenden:
1.) Testpflicht
„Alle Anwesenden müssen über ein negatives Ergebnis eines vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen PCR-Tests, POC-Antigentests oderSelbsttests in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 verfügen. Selbsttests sind vor Ort unter Aufsicht durchzuführen. Das Vorliegen eines entsprechenden Nachweises ist vor Zutritt zur Versammlung zu kontrollieren und auf Verlangen den zuständigen Behörden vorzulegen. Bei einem positiven Ergebnis ist der Zutritt zu verweigern.“ (…)
„Folgende Personen sind von der Testpflicht befreit (vgl. § 1a Abs. 1 der 12. BaylfSMV): aa) Vollständig Geimpfte, die über einen Impfnachweis (…) verfügen und bei denen seit der abschließenden Impfung mindestens 14 Tage vergangen sind (geimpfte Personen) (…), bb) Personen, die über einen Nachweis hinsichtlich einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (…) verfügen, wenn die zugrundeliegende Testung mittels PCR-Verfahren erfolgt ist und mindestens 28 Tage, höchstens aber sechs Monate zurückliegt (genesene Personen). Befreiungstatbestände sind entsprechend nachzuweisen.“
2.) FFP2-Maskenpflicht
„Es wird darauf hingewiesen, dass alle Anwesenden eine FFP2-Maske zu tragen haben. Hiervon ausgenommen sind die Versammlungsleitung während Durchsagen und Rednerinnen und Redner während Redebeiträgen.“
3.) Atteste für Maskenbefreiung
„Es gelten die in § 1 Abs. 2 Satz 1 der 12. BaylfSMV vorgesehenen Ausnahmen, insbesondere ein ärztliches Attest, das von der Maskenpflicht befreit. Dieses muss eine fachlich-medizinische Beurteilung des Krankheitsbildes (Diagnose), den lateinischen Namen oder die ICD10-Klassifizierung der Erkrankung sowie den Grund , warum sich hieraus eine Befreiung von der Tragepflicht ergibt, beinhalten. Das Attest ist bei Betreten der Versammlungsfläche dem Einlasspersonal selbstständig vorzuzeigen. Ordnern ist das Attest auf Verlangen vorzuzeigen. (…)
Personen die entsprechend § 1 Abs. 2 Satz 1 der 12. BaylfSMV glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht möglich oder unzumutbar ist, müssen alternativ ein Face-Shield / Gesichtsvisier tragen.“
4.) Essen, Trinken und Rauchen ist auf dem Veranstaltungsgelände untersagt
„Essen, Trinken, Rauchen (…) stellen keine Ausnahme von der Maskenpflicht dar“
Begründung des LRA hierzu „Essen, Trinken und Rauchen sind während der Versammlung nicht zwingend erforderlich. (…). Die genannten Tätigkeiten stellen aufgrund ihrer erheblichen aerosolen Streuung eine besonders hohe Infektionsgefahr dar.“
5.) Das Verteilen von Flugblättern ist untersagt
Das Verteilen von Flugblättern oder sonstigen Gegenständen ist untersagt.
6.) Einhaltung der Anweisungen
„Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die zur Aufrechterhaltung der Ordnung getroffenen Anweisungen der Versammlungsleitung oder der Ordnerinnen und Ordner zu befolgen. Nach Beendigung der Versammlung haben sich alle Teilnehmer unverzüglich zu entfernen“
7.) Mindestabstand von 1,5m zu anderen Versammlungsteilnehmern
„Es wird darauf hingewiesen, dass zwischen allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5m zu wahren ist und jeder Körperkontakt mit Versammlungsteilnehmerinnen / -teilnehmern zu vermeiden ist. Die Versammlungsleitung hat für die im Hygienekonzept festgelegten Maßnahmen zur Einhaltung des Mindestabstands zu sorgen. (…) Menschenansammlungen sind zu unterbinden.“
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HINWEIS: Teilnahmeberechtigt sind nur die in den Kreisverbänden gewählten, besonderen Vertreter (Delegierten) zur besonderen Vertreterversammlung zur Wahl der bayerischen Landesliste zur Bundestagswahl 2021. Die Zahl der Delegiertenplätze je Kreisverband finden Sie unter folgendem Link: www.afdbayern.de/listenaufstellung2021/
Ersatzdelegierte haben keine generelle Teilnahmeberechtigung (auch nicht als Gast), sondern nur im Vertretungsfall für einen ordentlichen Delegierten.
Für die Registrierung vor Ort benötigen Sie die üblichen Ausweispapiere (Mitgliedsausweis für die beschleunigte Registrierung und zwingend gültiger Personalausweis oder Reisepass, letzterer in Verbindung mit aktueller Meldebescheinigung) – eine Teilnahme ohne Vorlage amtlicher Ausweisdokumente ist nicht möglich!
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Mit freundlichen Grüßen
Der Landesvorstand