Zum juristischen Umgang mit radikal-muslimischen Straftätern erklärt AfD-Vorstandsmitglied Paul Hampel:
„Unterschiedlicher kann der Umgang mit IS-Terroristen in Europa nicht sein: In Österreich muss ein Hassprediger 20 Jahre ins Gefängnis, während in Deutschland ein IS-Kriegsverbrecher lediglich für zwei Jahre einsitzen muss. Vor Enthauptungen posieren und Menschen für den IS abwerben sind beides schwere terroristische Verbrechen, die kaum hart genug bestraft werden können. Österreich macht es uns vor; Deutschland versagt in seiner Rechtsprechung vollkommen. Es kann nicht sein, dass ein Kriegsverbrecher in Deutschland vergleichbar bestraft wird, wie beispielsweise ein Steuerhinterzieher.
Viel schlimmer jedoch als diese schreiende Ungerechtigkeit, ist die Tatsache, dass Deutschland mit seiner laschen Rechtsprechung wieder einmal gewollt oder ungewollt fatale Anreize setzt. Denn nichts Andres ist diese juristische Schieflage zwischen Deutschland und Österreich. Deutschland muss nun umgehend nachziehen und deutlich härtere Straffen für extremistische Islamisten durchsetzen. Andernfalls wird unsere Gesellschaft zum Magneten für IS-Terroristen.“
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