Ebenso wie schon 2014 beim Staatsanleihen-Aufkaufprogramm der EZB „OMT“ gibt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit Beschluss von heute 15.8.2017 nun auch die AKTUELLEN, planwirtschaftlichen Anleihekaufprogramme der EZB an den Europäischen Gerichtshof nach Luxemburg ab.

Dr. Alice Weidel & Peter Boehringer, finanzpolitische Sprecher der AfD, kommentieren diesen Vorgang aktuell:

„Die ‚Bedenken‘ von Richter Voßkuhle und seinem Senat gegen die ‚Geldschwemme‘ der EZB kommen über zehn Jahre zu spät und sind reine Rhetorik ohne jede positive Folgewirkung für den deutschen Steuerzahler und für Deutschland als Haupt-Hafter für diese Anleihekäufe der EZB. Es ist offenkundig, dass in Wahlkampfzeiten den Bürgern einmal mehr vorgegaukelt wird, es gebe ja mit dem Bundesverfassungsgericht eine gewichtige Institution, die sich noch im unsere Geldwertstabilität und über die Billionen-schweren Lasten für Deutschland kümmere.  Bereits 2014 gab Karlsruhe den inhaltlich fast identisch gelagerten Fall ‚OMT-Anleihenkaufprogramm der EZB‘ an den EuGH ab. Zwei Jahre später kam das Urteil von dort, das selbstredend von der Bundesregierung, und dem BVerfG GEWOLLT war: Luxemburg hatte 2016 keine Bedenken gegen OMT – so wie es auch 2019 dann keine Bedenken gegen die aktuellen Anleihekaufprogramme der EZB über 2,2 Billionen Euro haben wird!

Wie schon seit zehn Jahren ist der rhetorische ‚Widerstand‘ Karlsruhes gegen die deutsche Verarmung über die täglich milliardenteure Euro-Dauerrettung ein reines Feigenblatt. Die Urteile kommen zudem immer konsequent Jahre zu spät – immer werden bereits zuvor billionenschwere Fakten gegen Deutschland geschaffen! Es ist bereits heute sicher, dass Luxemburg auch in diesem Fall keinerlei Einwände gegen die eigentlich sogar für Laien klar erkennbaren Brüche von Artikel 123 AEUV (keine Staatsfinanzierung durch die Zentralbank) und Art 125 AEUV (keine Transferzahlungen einzelner EUR-Länder an andere) haben wird. Karlsruhe weigerte sich jedoch bereits 2016 bei der OMT-Entscheidung des EuGH, diese offensichtliche Beugung europäischen (!) Rechts von Luxemburg zu kassieren. Stattdessen Abgabe der Entscheidung an Luxemburg – damit die Kapitulation der obersten deutschen Rechtsinstanz ggü. der EU! Voßkuhle kapituliert somit heute erneut juristisch per Selbstentmachtung – ebenso inhaltlich. Mit fatalen Folgen für die deutschen Steuerzahler von morgen, deren Haftungsanteil schon heute im Billionenbereich liegt und täglich um Milliarden anwächst, ohne dass dies im Bundeshaushalt auch nur ansatzweise erkennbar wäre; und ohne jede Debatte hierzu im Bundestag.

 

Die AfD wird ab Herbst 2017 diese Themen auch im Bundestag auf die Tagesordnung bringen und das multiple Organversagen der wichtigsten Organe der Bundesrepublik (Bundesregierung, Bundesverfassungsgericht, Bundesbank, alle Fraktionen im heutigen Bundestag) sowie der EZB dann auch dort scharf kritisieren. Wir reden von existenzgefährdenden Summen für Deutschland.“