AfD-Sprecher Bernd Lucke hat davor gewarnt, durch eine spitzfindige Unterscheidung zwischen Sozialleistungen und Hartz IV die bestehende Einwanderungsgesetzgebung zu unterlaufen. „Deutsches Recht bestimmt, dass arbeitssuchende Ausländer in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts keinen Anspruch auf steuerfinanzierte Sozialleistungen haben. Wenn man das nicht sicherstellt, erhöht man in unverantwortlicher Weise die Anreize zur Immigration in unsere Sozialsysteme. Wer jetzt behauptet, Hartz IV sei keine Sozialleistung, versucht diesen Mindestschutz auszuhebeln.“
In diesem Zusammenhang verwies Lucke auf das Plädoyer des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Melchior Wathelet, der sich dafür einsetzt, dass Deutschland in den ersten drei Monaten „Hartz-IV“-Zahlungen an Immigranten aus anderen EU-Mitgliedstaaten verweigern darf. Wathelet hatte vor einer Massenzuwanderung gewarnt, falls Deutschland durch den EuGH zur Änderung der bestehenden Praxis gezwungen werde.
Lucke: „Wie drängend die Frage der Zuwanderung in Deutschland auf allen Ebenen zurzeit ist, zeigt sich genau an diesem Beispiel. Während die öffentliche Debatte sich in erster Linie mit EU-Quoten für afrikanische Bootsflüchtlinge beschäftigt, übersieht sie, dass es nicht einmal innerhalb der EU für die Immigration aus anderen Mitgliedstaaten eine ausreichende rechtliche Regelung gibt: Nach wie vor können etwa Armutsmigranten aus Osteuropa zum Schein in Deutschland ein Gewerbe anmelden und damit nach EU-Recht Leistungen für einen erleichterten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.“
Wenn Herr Wathelet vom EuGH nun vor einer unangemessenen Inanspruchnahme der nationalen Systeme der sozialen Sicherheit warne, habe er völlig Recht, sagte Lucke. „Freizügigkeit in Europa bedeutet nicht einen freien Zugriff auf die Sozialsysteme. Anspruch auf Sozialleistungen erwirbt man durch Beitragszahlungen oder durch Steuerzahlungen. Wer diese nicht geleistet hat, weil er bislang im Ausland gelebt hat, kann deshalb sozialen Schutz auch nur von seinem Heimatstaat erwarten.
Es ist die Verantwortung eines jeden Mitgliedstaates, sein eigenes Wirtschafts- und Sozialsystem so zu gestalten, dass niemand aus wirtschaftlichen Gründen Sozialtourismus betreiben muss.“
Lucke erinnerte daran, dass die EU-Freizügigkeit nur für Arbeitnehmer, Selbständige und deren Familienangehörige gilt. „Die Gesetzeslage ist eindeutig die, dass andere EU-Bürger nur nach Deutschland ziehen dürfen, wenn sie ihren Lebensunterhalt ohne staatliche Hilfe bestreiten können. Dieser Grundsatz muss unbedingt erhalten bleiben und sollte in der Praxis viel besser umgesetzt werden,“ so Lucke.
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Christian Lüth
Pressesprecher der Alternative für Deutschland