Petr Bystron: „Schallende Ohrfeige für Herrmanns schmutzige Wahlkampftricks. Gericht untersagt weiteren Amtsmissbrauch.“
Das Verwaltungsgericht München hat dem Freistaat Bayern auf dem Wege der einstweiligen Anordnung verboten, die Anfang Mai angekündigte Beobachtung des bayerischen Landesvorsitzenden auch weiterhin bekannt zu machen (Az. M 22 E 17.1861). Die vom bayerischen Innenminister Joachim Herrmann (CSU) ausgelöste „Verdachtsberichterstattung“ habe die von der Verfassung geschützten Grundrechte Bystrons, sein Ansehen und seine „Teilhabe am öffentlichen Meinungsbildungsprozess und am öffentlichen Leben“ erheblich beschädigt und behindert, heißt es in dem Beschluss.
„Innenminister Herrmann hat seine Amt und den ihm unterstellten Verfassungsschutz missbraucht, um einen schmutzigen Wahlkampftrick zu inszenieren. Für dieses peinliche Manöver hat er sogar von einem Münchner Gericht eine verdiente Klatsche erhalten“, kommentiert Bystron den Beschluss des Verwaltungsgerichts München.
Die Berichterstattung über die Beobachtung Bystrons wurde durch eine „Anfrage“ eines befreundeten Journalisten ausgelöst. Der Präsident des Landesamts für Verfassungsschutz hatte diese nach Rückversicherung beim Minister mit einer vorbereiteten Erklärung zur beabsichtigten Beobachtung Bystrons beantwortet. Dies sei für alle beteiligten offensichtlich eine abgekartete Sache gewesen. Das Gericht habe diese durchsichtige Wahlkampfhilfe entlarvt und klargestellt, dass diese Auskunft Bystrons Grundrechte verletzt habe und gar nicht hätte erteilt werden dürfen.
Vorwand für die Beobachtung waren Äußerungen des bayerischen AfD-Landeschefs zur „Identitären Bewegung“ (IB), die der Verfassungsschutz ins Visier genommen hat. Das Verwaltungsgericht München bestätigt, dass Bystron keineswegs eine tragende Rolle als Unterstützer der IB spiele. Daher sei es unverhältnismäßig, einen von einem Verdacht gegen die IB abgeleiteten Verdacht gegen Bystron unter namentlicher Nennung öffentlich bekanntzugeben.
„Die CSU muss schon sehr verzweifelt über den anhaltenden Erfolg der AfD sein, wenn sie zu dermaßen grotesken Rechtsbeugungen greift“, konstatiert Bystron. „Führende Politiker von SPD, Grünen und Linken paktieren reihenweise mit militanten Linksextremisten, die sie offen unterstützen. Statt sich um solche Verfassungsfeinde zu kümmern, missbraucht Innenminister Herrmann seine Stellung als Vorgesetzter des Verfassungsschutzes, um einen politischen Herausforderer zu beschädigen.“
Bystron bezeichnet es als „politischen Konstruktionsfehler“, dass ein Innenminister, der noch dazu Bundestags-Spitzenkandidat seiner Partei sei, zugleich Dienstherr des Verfassungsschutzes sei und diesen zu parteipolitischen Zwecken instrumentalisieren könne. Die AfD werde sich deshalb dafür einsetzen, den Innenministern in Bund und Ländern die Oberaufsicht über den Verfassungsschutz zu entziehen und diese einer unabhängigen Instanz, zum Beispiel den Verfassungsgerichten, zu unterstellen. Entsprechende Vorschläge für Gesetzesänderungen sind bereits in den zuständigen Fachausschüssen in Arbeit.