Bezüglich der Beratertätigkeit von Peer Steinbrück erklärt der AfD-Vorsitzende Bernd Lucke:
“Peer Steinbrück tritt unsere demokratische Kultur mit Füßen, weil er gleichzeitig als Bundestagsabgeordneter und als Consultant für ukrainische Oligarchen arbeitet. Das ist empörend, ja skandalös, und deshalb muss er sein Bundestagsmandat unverzüglich zurückgeben. Hier liegt ein klarer Interessenskonflikt vor. Abgeordnete müssen unabhängig sein und unabhängig im Interesse des Volkes entscheiden können. Dass Herr Steinbrück gerne fürstliche Honorare kassiert, ist ja schon seit längerem bekannt. Aber hier muss man nun zusätzlich befürchten, dass ein deutscher Volksvertreter sich von ausländischen Interessen steuern lässt. Noch dazu von den Oligarchen eines Landes, das sich in einem schweren militärischen Konflikt befindet und das Gefahr läuft, zum Schauplatz eines Stellvertreterkrieges zwischen Russland und der NATO zu werden. Herr Steinbrück hat sich durch seine Instinktlosigkeit als Volksvertreter disqualifiziert und sollte deshalb unverzüglich sein Mandat niederlegen.”
Werner Meier, Mitglied der Satzungskommission der AfD weist in diesem Zusammenhang daraufhin, dass die AfD bei den Themen Nebentätigkeiten von Abgeordneten und Lobbyismus nicht nur Kritik am verwerflichen Gebaren der Altparteien übt sondern das heikle Thema aktiv angeht.
In der Parteienlandschaft einmalig hat die AfD am 31. Januar 2015 per Parteisatzung den eigenen Abgeordneten die Aufnahme von Nebentätigkeiten erheblich eingeschränkt. Ein über beschlossen Regelung hinausgehendes Verbot konnte aufgrund der gesetzlichen und grundgesetzlichen Einschränkungen nicht in die Parteisatzung übernommen werden.
Deshalb sei es uneingeschränktes Ziel der AfD durch entsprechende Gesetzesänderungen den persönlichen Bereicherungen der Abgeordneten insgesamt einen Riegel vorzuschieben, so Werner Meier, der als Mitglied des Bundesfachausschuss “Demokratie, Euro und Europa” bereits entsprechende Thesenpapieren verfasst hat.
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