Junge Alternative Bayern fordert Rücktritt des Präsidenten der Universität Bayreuth
(Stellungnahme zur Causa Tillschneider vom 18.05.2019)
Am 11.05.2019 veröffentlichte die Universität Bayreuth eine Pressemitteilung, welche mit folgenden Worten endet:
»Das Parteiprogramm der AfD, in der Herr Dr. Tillschneider politisch aktiv ist, steht unserem Leitbild, in dem wir uns ganz klar zu einer weltoffenen und toleranten Universität innerhalb einer demokratischen Gesellschaft bekennen, diametral entgegen.«
Hintergrund der hiesigen Verlautbarungen, zu welchen sich die Universitätsleitung verleiten ließ, ist eine Lehrveranstaltung des AfD-Politikers und Islamwissenschaftlers Priv.-Doz. Hans-Thomas Tillschneider über islamisches Recht an der Universität Bayreuth.
Universitätspräsident Stefan Leible lasse mit derlei Äußerungen jegliche gebotene Neutralität vermissen. Dies sei ein »Faustschlag ins Gesicht für jeden Studenten, der mit der AfD als demokratisch legitimer Partei sympathisiert, und für den demokratischen Diskurs als Sinnganzes«, so Sven A. Kachelmann, Landesvorsitzender der Jungen Alternative Bayern.
Die doppelmoralischen Standards, die es zulassen, Tillschneider einerseits die Eignung abzusprechen, als Wissenschaftler ohne parteipolitische Einflüsse zu lehren, gleichzeitig aber derartige parteipolitisch motivierte Ergüsse der Hochschulleitung hervorbringen, seien »für linke Argumentationsweisen zwar schon seit jeher typisch«, hier aber besonders herauszustellen, fährt Kachelmann fort.
Der Landesvorstand der Jungen Alternative Bayern fordert Stefan Leible auf, sich öffentlich für die Äußerungen, die er als Universitätspräsident zu verantworten hat, zu entschuldigen und damit weiteren Schaden betreffend den demokratischen Diskurs auf dem Campus, soweit überhaupt noch möglich, abzuwenden.
Erkennt Leible nicht den evidenten Verstoß gegen das Gebot der politischen Neutralität der Hochschule – was zu erwarten ist – und ist er auch zu einer Entschuldigung nicht bereit, so ist er im Amt keinesewegs mehr tragbar und sollte umgehend zurücktreten.
Ferner behalten wir uns vor, das Verhalten im Wege einer fachaufsichtsrechtlichen Beschwerde und sonstigen juristischen Maßnahmen überprüfen zu lassen.