Der Landesvorstand hat die Vorgänge um Petr Bystrons Äußerungen zur Identitären Bewegung durch einen internen, mit drei Juristen außerhalb der AfD Bayern besetzten Untersuchungsausschuss (UA) prüfen lassen. Der UA sieht in den Äußerungen von Petr Bystron zur Identitären Bewegung einen Verstoß gegen die Ordnung der Partei.

Wegen seiner Aussagen sprach der Bundesvorstand gegen Petr Bystron eine Abmahnung aus, welcher sich der Landesvorstand anschließt. Der Landesvorstand distanziert sich ferner entschieden von der These, dass die Identitären Bewegung „eine tolle Organisation“ und eine „Vorfeldorganisation“ der AfD sei. Darüber hinaus kommt nach Meinung des bayerischen Landesvorstandes der AfD in keinster Weise eine „Schutzschildfunktion“ gegenüber der Identitären Bewegung zu. Gleichwohl verurteilt der bayerische Landesvorstand in Übereinstimmung mit dem Verwaltungsgericht München den Umstand, dass die Beobachtung von Petr Bystron durch das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz öffentlich bekannt gemacht wurde und damit die Persönlichkeitsrechte des bayerischen Landesvorsitzenden der AfD verletzt wurden.