Partei erwirkt in München erfolgreich Anordnung für das ungehinderte Anmieten von Veranstaltungsräumen in Münchner Kultur- und Bürgerhäusern.

MÜNCHEN. Das Verwaltungsgericht München hat der AfD den Zugang zu Versammlungsräumen in Münchner Kultur- und Bürgerhäusern frei gemacht. Die Stadt München wurde verpflichtet, die Trägervereine des Kulturzentrums Trudering, des Kulturzentrums Milbertshofen, des Kulturzentrums 2411 im Hasenbergl und des Moosacher Pelkovenschlössl anzuweisen, der AfD Veranstaltungsräume für Wahlkampfveranstaltungen zu vermieten.

Die Klage für die Münchner AfD eingereicht hatten die AfD-Kreisverbände MünchenNord und München-Ost, vertreten durch deren Kreisvorsitzende Michael Groß und Wilfried Biedermann.

Der AfD-Landtagskandidat Michael Groß führte aus: „Bei den streitgegenständlichen Kulturzentren handelt es sich laut Gerichtsurteil um öffentliche Einrichtungen der Stadt München, die alle Parteien gleich behandeln müssen. Das vom Verwaltungsgericht München gefällte Grundsatzurteil dürfte analog auch für alle anderen Münchner Kultur- und Bürgerhäuser gelten. Damit hat die Münchner AfD im Rahmen der Gleichbehandlung zukünftig flächendeckend Zugang zu diesen städtischen Veranstaltungsräumen.“

„Unser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung war ein voller Erfolg und bekräftigt den Verfassungsgrundsatz der Chancengleichheit von Parteien“, erklärte AfD-Landtagskandidat Wilfried Biedermann.

Er hatte als Kreisvorsitzender von München-Ost, zusammen mit dem Kreisverband München Nord beantragt, dass die Stadtverwaltung seine Partei generell zu Wahlkampfveranstaltungen in den Kultur- und Bürgerhäusern zulassen müsse. Die Kommune jedoch hatte sich auf einen Beschluss des Ältestenrats im Parlament berufen, wonach Räume nur an Parteien vergeben würden, die im Stadtrat vertreten seien und Wahlkampfveranstaltungen dürften ohnehin nicht stattfinden. Diese Sichtweise wies das Gericht unter Hinweis auf das Diskriminierungsverbot von Artikel 3 Grundgesetz zurück und folgte weitgehend der Argumentation von Rechtsanwalt
Achim Gaub, der die AfD vertreten hatte. Er betonte: „Wir leben doch nicht in einer Bedarfsdemokratie.“ Laut Gericht sind die kommunalen Räume öffentliche Einrichtungen mit Weisungsbefugnis der Stadt, auch wenn deren Betrieb an private Trägervereine übergeben wurde.

Die AfD hatte ihren Antrag auf vier Objekte gestützt, bei denen sie abgelehnt worden war: das Kulturzentrum Trudering, das Kulturhaus Milbertshofen, das Moosacher Pelkovenschlössl und das Kulturzentrum 2411 am Hasenbergl. „Das sind öffentliche Einrichtungen, deren Trägervereine Zuschüsse aus dem Stadthaushalt erhalten“, betonte Biedermann und verweist in der 35 Seiten starken Gerichtsentscheidung auf den Satz: „Eine Gemeinde muss stets für die Gleichbehandlung aller nicht verfassungswidrigen Parteien einstehen.“ Und die AfD ist laut Gerichtsbegründung ausdrücklich „nicht verfassungsfeindlich“.

Das Verwaltungsgericht entschied, dass die Vorgabe des Ältestenrats keine rechtliche Bindung habe, weil er weder ein beschließender noch ein beratender Ausschuss sei. Zudem seien die Räume in den Kultur- und Bürgerhäusern in der Vergangenheit anderen politischen Parteien wie der SPD oder CSU für Veranstaltungen überlassen worden. Ferner hätten bereits andere Parteien dort Wahlkampfveranstaltungen abgehalten. Nur ab Mitte Juli seien vor der Landtagswahl am 14. Oktober generell keine politischen Veranstaltungen erlaubt.

Biedermann und Groß appellieren daher an die Fairness von Stadt und SPDOberbürgermeister Dieter Reiter, keine weiteren Rechtsmittel einzulegen und die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zu akzeptieren. Andernfalls könnte sich das Verfahren bis in den Juli verzögern, wenn die allgemeine Sperrfrist für alle politischen Veranstaltungen in kommunalen Sälen gilt. „Wir werden heute noch die gewünschten Räumlichkeiten beantragen“, kündigen die beiden AfD-Politiker an.

Michael Groß hatte für den Rechtsanwalt zuvor umfangreiche Recherchen angestellt. Er fand heraus, dass bei fast allen betroffenen Münchner Kulturvereinen auffallend oft SPD-Politiker in den Vorständen sitzen. So sei der SPD-Fraktionschef im Stadtrat Alexander Reissl zugleich Vize-Vorsitzender des Gesamtvereins Moosach e.V. und SPD-Stadtrat Ingo Mittermaier aus Trudering sei Vorsitzender des Kulturzentrums Trudering. „Da liegt der Verdacht einer rein parteipolitischen Ablehnung unserer Mietanfragen sehr nahe“, sagte Groß.

 

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