Protschka: AfD Bayern nimmt Urteil des Verwaltungsgerichtshofs
gelassen zur Kenntnis
Der bayerische Verwaltungsgerichtshof lehnte einen Eilantrag der AfD
Bayern gegen die Beobachtung durch den Landesverfassungsschutz in
Bayern ab.
Stephan Protschka, Landesvorsitzender der AfD Bayern, erklärt hierzu:
„Dass der Regierungsschutz drei Wochen vor der bayerischen
Landtagswahl vom Münchner Verwaltungsgerichtshof freie Hand bekommt,
ist wenig verwunderlich. Solche undemokratischen Angriffe der
Regierungsparteien auf uns als Opposition sind wir bereits gewohnt.
Doch je vehementer man uns als Stimme der Vernunft zum Schweigen
bringen will, desto stärker werden wir. Das Urteil nimmt die AfD
Bayern gelassen zur Kenntnis und wir vertrauen darauf, dass die Wähler
sich ihr eigenes Bild machen werden.“
Mit freundlichen Grüßen
Alternative für Deutschland Bayern
Pressestelle
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