Die Entscheidung des Bundesamts für Verfassungsschutz, die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ einzustufen, wirft viele Fragen auf – nicht nur in der politischen Landschaft, sondern auch unter Bürgern, die sich um die demokratische Kultur in Deutschland sorgen. Eine solche Bewertung, die erhebliche politische und mediale Auswirkungen hat, sollte auf nachvollziehbaren, transparenten Kriterien basieren. Bis heute jedoch bleibt die Begründung hinter verschlossenen Türen – eine Offenlegung findet nicht statt. Das ist ein Problem in einem demokratischen Rechtsstaat.
Gerade in einer offenen Gesellschaft müssen unterschiedliche politische Meinungen und Richtungen möglich sein, ohne dass sofort mit staatlicher Beobachtung reagiert wird. Dass die AfD in Umfragen und Mitgliederzahlen wächst, zeigt: Es gibt einen großen Teil der Bevölkerung, der sich von den etablierten Parteien nicht mehr vertreten fühlt. Anstatt diesen Protest ernst zu nehmen und den Dialog zu suchen, wird versucht, eine unbequeme Oppositionskraft zu delegitimieren.
Die AfD sieht sich in der Tradition des Grundgesetzes und bekennt sich klar zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Wir fordern Debatten über Themen wie Migration, Energiepolitik oder Meinungsfreiheit – Themen, die viele Bürger bewegen. Eine lebendige Demokratie braucht solche Diskussionen. Die Instrumentalisierung staatlicher Behörden gegen politische Gegner gefährdet hingegen das Vertrauen in unsere Institutionen.
Kritik an der Regierung und an den sogenannten „Altparteien“ darf kein Anlass für Überwachung oder Ausgrenzung sein. Vielmehr sollte es Aufgabe aller Demokraten sein, offen und fair miteinander umzugehen – auch bei Meinungsverschiedenheiten!