„Präambel: Die Beteiligten sind sich einig, dass es im Vorfeld der bayerischen Landtagswahlen 2023 im Zusammenhang des Aufstellungsverfahrens der Kandidaten zu Dissonanzen gekommen ist, die zu
einer Beschädigung des Ansehens des Beklagten geführt haben. Der Beklagte hatte hieraufhin die Zahlung seiner Mandatsträgerabgaben ausgesetzt. Die Klägerin hatte hierauf mit der Ankündigung und Einleitung eines Schiedsgerichtsverfahrens reagiert, in dem der Ausschluss des Beklagten angedroht und beantragt wird.
Die Beteiligten sind sich ihrer beiderseitigen hohen Verantwortung für Partei und Fraktion bewusst
und streben nach einem künftig gedeihlichen Auskommen als gemeinsames Ziel. Dafür schließen die Beteiligten folgenden Vergleich.
1. Die Beteiligten – jeder für sich und beide gemeinsam – erklären ihr Bedauern über die Dis-
sonanzen, die aus einer im Vorfeld zur Aufstellungsversammlung zur bayerischen Landtagswahl verschickten Mitgliederbefragung sowie einer darin im Einzelnen enthaltenen Wortwahl entstanden ist.
2. Der Beklagte zahlt die nicht entrichteten Mandatsträgerabgaben bis zum 31. Mai 2025 nach und wird die monatlichen Beiträge im Weiteren wieder regelmäßig entrichten. Im Gegenzug nimmt die Klägerin den beim Schiedsgericht angedrohten und gestellten Antrag auf Parteiausschluss des Beklagten mit Eingang der Nachzahlung zurück.
3. Die Beteiligten werden dies mit der Veröffentlichung dieses Vergleichs (incl. Präambel) bekunden. Die Veröffentlichung erfolgt ausschließlich:
a) auf der Webseite des Landesverbandes der bayerischen AfD
b) auf den Medien des Abgeordneten Franz Bergmülller
c) als Post im sog. Funktionärsträgerchat des AfD-Landesverbandes“