Der Landesvorstand Bayern hat am 11.08.2015 die vom Landesfachausschuss Recht und Inneres vorgelegte Resolution zur Wiedereinführung von Grenzkontrollen veröffentlicht:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Beispiel Dänemarks und Frankreichs zu folgen und von den Möglichkeiten der Art. 23 und 25 Schengener Grenzkodex Gebrauch zu machen und wegen der schwerwiegenden Bedrohung der öffentlichen Ordnung und der inneren Sicherheit an den Binnengrenzen unverzüglich wieder Grenzkontrollen einzuführen.
Begründung:
Nach Art. 23, 25 des SGK kann Deutschland im Fall einer schwerwiegenden Bedrohung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit in dringenden Fällen, die ein sofortiges Handeln erfordern, unverzüglich und ohne Konsultationen mit anderen EU-Partnern Grenzkontrollen wieder einführen.
Diese Voraussetzungen sind erfüllt.
Aus den Vorjahren befinden sich viele hunderttausende Asylbewerber im Land. Für 2015 werden über 500.000 Neuankömmlinge erwartet. Allein im 1. Halbjahr 2015 sind mit 180.000 Asylbewerbern annähernd so viele Flüchtlinge nach Deutschland gekommen wie im gesamten Jahr 2014. Die Aufnahmefähigkeit des Landes ist erschöpft. Die Kontrolle über die illegale Zuwanderung ist den Behörden entglitten, hunderttausende Ausländer halten sich mittlerweile in Deutschland auf, ohne einen förmlichen Asylantrag gestellt zu haben. Mit ihrer Wiederausreise ist nicht zu rechnen. 2014 wurden in Deutschland 202.834 Asylanträge gestellt, davon wurden 128.911 Asylverfahren abgeschlossen. In nur 1,8 Prozent dieser Fälle erhielten die Antragsteller politisches Asyl nach Artikel 16a Grundgesetz. Rund 24 Prozent davon wurden als Flüchtlinge nach Paragraf 3 Absatz 1 des Asylverfahrensgesetzes anerkannt. Lediglich 11.000 Personen ohne Bleiberecht wurden abgeschoben. Die öffentliche Ordnung und innere Sicherheit, aber auch das Asylrecht für wirklich politisch Verfolgte, sind durch diese Fehlentwicklung schwerwiegend bedroht.
Die Kosten allein für die Unterbringung werden sich 2015 auf mindesten 10 Milliarden Euro belaufen |