Die Verschärfung der Parteienfinanzierung ist ein fadenscheinig begründeter Großangriff der Koalitions-Parteien auf die AfD.
Seit der Einführung der staatlichen Teilfinanzierung, vormals Wahlkampfkostenerstattung, im Jahr 1959 haben sich die etablierten Parteien eine Steigerung dieser steuerfinanzierten Einnahme von 10,2 Mio. Euro auf nunmehr 159,2 Mio. Euro genehmigt. Zusätzlich haben die Politiker mit riesigen Umgehungsmanövern die einschränkenden Urteile des Bundesverfassungsgerichts umschifft und weitere Quellen zur Ausbeutung des Staates erschlossen, wie zum Beispiel die Zuschüsse für die Parteienstiftungen, EU-Zuschüsse und Mittel für Abgeordnetenmitarbeiter. Diese verdeckte Parteienfinanzierung ist gänzlich explodiert und beträgt mittlerweile etwa 600 Millionen Euro, das Vierfache der eigentlichen – verfassungsgerichtlich gedeckelten – Parteienfinanzierung.
Bei der nun von der Großen Koalition vorgelegten Gesetzesanpassung zur Parteienfinanzierung handelt es sich mitnichten um eine Korrektur „im Sinne des Gesetzgebers“, wie es die parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion, Christine Lambrecht, zu rechtfertigen versucht hat. Wie ließe sich dann erklären, dass der Gesetzesvorschlag gleichzeitig die Wahlkampfkostenerstattung, vor allem zum Nutzen der Altparteien, erhöhen möchte. Mit welchem Argument rechtfertigen die Bundestagsabgeordneten den 20-Prozent Aufschlag der verfassungsrechtlich umstrittenen Mitarbeiterpauschale, den Sie sich geräuschlos vor ein paar Tagen genehmigt haben? Wir sprechen hier über eine monatliche Summe von 19.913 Euro, die jeder Bundestagsabgeordnete pauschal erhält. Ob das im Sinne des Gesetzgebers war?
Nein, dieser Gesetzesvorstoß ist ein weiterer Schachzug im schmutzigen Kampf gegen die Alternative für Deutschland. Meinungsdiktat, haltlose Rechtsextremismus-Vorwürfen, (finanzielle) Unterstützung von linksextremen Störern und Gewalttätern und nun der Versuch die junge Partei finanziell zu ruinieren. Dazu passt auch das Timing haargenau. Kurz vor dem Jahreswechsel, so bleiben den Unterstützern der AfD nur wenige Tage Zeit mit Spenden gegenzusteuern.
Bei der nun von der Großen Koalition vorgelegten Gesetzesanpassung zur Parteienfinanzierung handelt es sich mitnichten um eine Korrektur „im Sinne des Gesetzgebers“, wie es die parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion, Christine Lambrecht, zu rechtfertigen versucht hat. Wie ließe sich dann erklären, dass der Gesetzesvorschlag gleichzeitig die Wahlkampfkostenerstattung, vor allem zum Nutzen der Altparteien, erhöhen möchte. Mit welchem Argument rechtfertigen die Bundestagsabgeordneten den 20-Prozent Aufschlag der verfassungsrechtlich umstrittenen Mitarbeiterpauschale, den Sie sich geräuschlos vor ein paar Tagen genehmigt haben? Wir sprechen hier über eine monatliche Summe von 19.913 Euro, die jeder Bundestagsabgeordnete pauschal erhält. Ob das im Sinne des Gesetzgebers war?
Nein, dieser Gesetzesvorstoß ist ein weiterer Schachzug im schmutzigen Kampf gegen die Alternative für Deutschland. Meinungsdiktat, haltlose Rechtsextremismus-Vorwürfen, (finanzielle) Unterstützung von linksextremen Störern und Gewalttätern und nun der Versuch die junge Partei finanziell zu ruinieren. Dazu passt auch das Timing haargenau. Kurz vor dem Jahreswechsel, so bleiben den Unterstützern der AfD nur wenige Tage Zeit mit Spenden gegenzusteuern.
Werner Meier
Sprecher des Bundesfachausschuss „Demokratie und Europa“
1. Stv. Landesvorsitzende Bayern
Sprecher des Bundesfachausschuss „Demokratie und Europa“
1. Stv. Landesvorsitzende Bayern