Auf Antrag des Bundesvorstands der AfD hat das Bundesschiedsgericht heute die vor zwei Tagen ergangene einstweilige Verfügung des Richters Bielitz in beiden Teilen aufgehoben. Der Weckruf 2015 ist damit weder satzungswidrig noch gar vom Bundesvorstand aufzulösen. Die Vorsitzende des Weckrufs 2015, Ulrike Trebesius, und AfD-Bundessprecher Bernd Lucke nahmen die schnelle Korrektur mit großer Befriedigung auf.

„Damit wird die Verunsicherung beseitigt, die ein einzelner Richter des Bundesschiedsgerichts durch eine Eilmaßnahme ausgelöst hat, die jeder sachlichen Berechtigung entbehrte,“ sagte Lucke.

„Der Weckruf 2015 ist ebenso satzungskonform wie Tillschneiders Patriotische Plattform, der von Höcke, Gauland und Poggenburg gegründete „Erfurter Flügel“ oder ähnliche Organisationen. Der Bundesvorstand hat als das dafür zuständige Organ sogar explizit beschlossen, dass AfD-Mitglieder frei sind, sich dem Weckruf 2015 anzuschließen.

Trebesius ergänzte, dass der Weckruf 2015 sich großen Zulaufs erfreue, weil er sich ausdrücklich zu allen programmatischen Beschlüssen der AfD bekenne. „Schon deshalb kann der Verein nicht satzungswidrig sein.“

 

Pressekontakt:

Christian Lüth

Pressesprecher der Alternative für Deutschland

christian.lueth@alternativefuer.de