AfD fordert Seehofer ultimativ zur Vefassungsklage Bayerns gegen den Bund auf

Landesparteichef Bystron droht nach EU-Flüchtlingsgipfel rechtliche Schritte gegen Landesregierung wegen Untätigkeit an / Staatskanzlei Brief mit Fristsetzung übergeben

MÜNCHEN. Eine Klage gegen die Staatsregierung wegen Untätigkeit hat der bayerische Landesvorsitzende der AfD, Petr Bystron, heute in München angekündigt. Er forderte Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) ultimativ auf, mit seiner mehrfach angedrohten Verfassungsklage gegen den Bund wegen der ungesicherten Grenzen endlich Ernst zu machen. Die AfD werde noch den EU-Flüchtlingsgipfel am kommenden Montag abwarten. Wenn der, wie zu befürchten, ohne greifbares Ergebnis bleibe, dann müsse Bayern seine Verfassungsklage umgehend einreichen. Tue sie das nicht, dann will Bystron den Freistaat juristisch dazu zwingen, wie er sagte. Der Münchner Rechtsanwalt Valentin Martinez habe für die AfD ein entsprechendes Aufforderungsschreiben an Seehofer heute in der Staatskanzlei abgegeben.

Das jüngste Zweistunden-Gespräch zwischen Kanzlerin Angela Merkel und Seehofer sei wieder ergebnislos verlaufen, kritisierte Bystron und vermutet „beim Vorsitzenden der bayerischen Regionalpartei CSU vorübergehende Leisetreterei wegen der bevorstehenden drei Landtagswahlen am 13. März.“ Im Februar habe Seehofer wegen der offenen deutschen Grenzen und dem anhaltenden Migrantenstrom noch eine „Herrschaft des Unrechts“ kritisiert. Seinen starken Worten müsse Seehofer nun endlich auch Taten folgen lassen.

Der bayerischen Staatsregierung liege schon seit Januar ein von ihr in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten vor, das als Grundlage für eine Verfassungsklage dienen kann, sagte der AfD-Landesvorsitzende und fügte hinzu: „Die Erhebung einer Klage gegen den Bund stellt eine Rechtspflicht der bayerischen Staatsregierung dar, weil Gefahr in Verzug ist.“

Dass der Bund seine Pflicht vernachlässigt hat, steht laut Bystron im Gutachten des ehemaligen Verfassungsrichters Udo di Fabio. Die Bundesregierung habe mit ihrer Weigerung, die Landesgrenzen zu kontrollieren, Verfassungsrecht gebrochen, heißt es darin. Im Gutachten kommt die Fabio zu dem Schluss: „Der Bund ist aus verfassungsrechtlichen Gründen (…) verpflichtet, wirksame Kontrollen der Bundesgrenzen wieder aufzunehmen, wenn das gemeinsame europäische Grenzsicherungs- und Einwanderungssystem vorübergehend oder dauerhaft gestört ist“. Weiter heißt es: „Das Grundgesetz garantiert jedoch nicht den Schutz aller Menschen weltweit durch faktische oder rechtliche Einreiseerlaubnis. Eine solche unbegrenzte Rechtspflicht besteht auch weder europarechtlich noch völkerrechtlich.“

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Petr Bystron
AfD Bayern
Landesvorsitzender
petr.bystron@afdbayern.de