Das Landratsamt Roth hat im Zusammenhang mit dem ab Samstag stattfindenden Listenparteitag der AfD-Bayern eine umfangreiche Auflagenliste zusammengestellt. So sollen etwa das Essen und Trinken während der ganzen Zeit der Präsenzveranstaltung nicht gestattet sein und mit einer FFP2-Maskenpflicht verbunden sein. Auch sollen vor Ort mit einem Selbsttest Positivgetestete von den Veranstaltern an das Gesundheitsamt gemeldet werden. Der Listenparteitag soll an sieben Einzelterminen bis Mitte Juni stattfinden, bei denen die Kandidaten für die Bundestagswahl von den Delegierten gewählt werden.

Der stellvertretende AfD-Landesvorsitzende und Landtagsabgeordnete Gerd Mannes sagt hierzu:
„Wir haben für den Listenparteitag ein schlüssiges und bereits erprobtes Hygiene- und Schutzkonzept vorgelegt, das einen ordnungsgemäßen Ablauf einer solchen Veranstaltung garantiert.

Die nun uns vom Landratsamt Roth vorgelegten Auflagen sind mehr als irritierend, denn sie grenzen teilweise an realitätsferne Vorstellungen. Eine ganztägige Veranstaltung, bei der Essen und Trinken verboten sind, könnte man schon fast als Körperverletzung bezeichnen.

Auch die Auflagen in Bezug auf die geforderten Selbsttests vor Beginn der Veranstaltung stellen erhebliche Hürden für die Delegierten, sowie logistische, finanzielle und verwaltungstechnische Probleme für die Organisatoren des Parteitags dar.

Aus diesen Gründen hat der AfD-Landesvorstand nun eine Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht gegen den Bescheid des Landratsamtes Roth eingereicht. Wir hoffen daher auf eine praxiskonforme und realitätsnahe Entscheidung durch das Gericht, das uns erlaubt diese demokratisch und innerparteilich wichtige Veranstaltung ordnungsgemäß durchführen zu können.“

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AfD Bayern
Landesvorsitzende
Corinna Miazga
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