Pressemitteilung AfD Bayern

AfD verklagte das Landesamt für Verfassungsschutz Bayern

Die AfD Bayern reichte am 05.10.2022 einen Eilantrag gegen die
Ausführungen des Landesamtes in der Pressemitteilung vom 08.09.2022
anlässlich der Vorstellung der bayerischen
Verfassungsschutzinformationen für das erste Halbjahr 2022 ein
(Aktenzeichen: M 30 E 22.4913). Dort wurde kundgetan, dass aufgrund
der Entscheidung des Bundesamtes für Verfassungsschutz, die AfD als
Verdachtsfall zu führen, nunmehr auch das BayLfV die Beobachtung der
Gesamtpartei aufgenommen habe. In den Verfassungsschutzinformationen
selbst wurde die AfD Bayern nicht genannt. Gegen diese Einstufung als
„Verdachtsfall“ durch das BayLfV ging der Landesverband vor.

Durch ausführlichen Beschluss vom 17.04.2023 lehnte das Gericht die
dahingehenden Anträge im Eilverfahren ab. Das Gericht stellt in seinem
Beschluss jedoch auch fest, dass eine Beobachtung des Landesverbands
mit nachrichtendienstlichen Mitteln derzeit nicht ersichtlich sei. Wir
lassen den Beschluss rechtlich prüfen und behalten uns weitere
rechtliche Schritte vor; v.a., da sich das Gericht für die Einstufung
in Bayern auf (überwiegend veraltete) Aussagen aus anderen
Bundesländern bezogen hat.

Mit freundlichen Grüßen

Alternative für Deutschland Bayern
Pressestelle

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