Die Staatsbürgerschaft ist mehr als Gewerbeschein oder Rentenbescheid. Die Staatsbürgerschaft definiert, zusammen mit dem Hoheitsgebiet, den Nationalstaat.

Das Staatsbürgerschaftsrecht war in Deutschland seit 1914 praktisch unangetastet und durch zwei Grundsätze definiert:

  1. Man kann nur Staatsbürger einer Nation sein.
  2. Die deutsche Staatsbürgerschaft erlangt man durch Abstammung.

Im Jahr 2000 hat die rot-grüne Koalition von Gerd Schröder mit dem Schlagwort „Integration“ erstmals das Abstammungsprinzip untergraben. Seither können in Deutschland lebende Kinder ausländischer Eltern unter bestimmten Voraussetzungen, wie ein achtjähriger Aufenthalt in Deutschland, die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen.

Im Koalitionsvertrag des Jahres 2013 ebneten Angela Merkel, Sigmar Gabriel und der bayrische CSU-Vorsitzende Horst Seehofer den Weg für einen weiteren Paradigmenwechsel im deutschen Staatsbürgerschaftsrecht: Die Akzeptanz einer mehrfachen Staatsbürgerschaft, Doppelpass genannt.

Die Vereinbarung des Koalitionsvertrages wurde am 03.07.2014 im Bundestag ins Gesetz gegossen, unter anderem mit den JA-Stimmen der CDU/CSU-Abgeordneten.

Keiner einziger Abgeordneter der CSU hatte gegen das „Zweite Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts“ gestimmt.