Obere Instanz bestätigt Anordnung für das ungehinderte Anmieten städtischer Versammlungsräume in München / Zwangsgeld gegen OB Reiter beantragt
MÜNCHEN. Im Streit um die Anmietung städtischer Versammlungsräume in München hat die AfD mit einem unanfechtbaren Beschluss auch vom bayerischen Verwaltungsgerichtshof Recht bekommen. Eine Beschwerde der Stadt gegen die vorherige Verwaltungsgerichts-Entscheidung vom Mai wurde abgewiesen, teilten die am Verfahren beteiligten AfD-Kreisvorsitzenden von München-Ost und MünchenNord, Wilfried Biedermann und Michael Groß, mit.
Sie kündigten zugleich an, ein Zwangsgeld gegen SPD-Oberbürgermeister Dieter Reiter zu beantragen. Er habe es trotz juristischer Aufforderung bisher unterlassen, kraft seines Amtes auf eine unparteiische Vermietung hinzuwirken. Die Beschwerde der Stadt habe dabei keine aufschiebende Wirkung gehabt. Die Stadt ist laut Verwaltungsgerichtshof verpflichtet auf die Trägervereine der Stadtteilkulturzentren dahingehend einzuwirken, dass die Antragsteller dort Parteiveranstaltungen durchführen können“. Die Räume seien „öffentliche Einrichtungen“ und es gelte ein „parteienrechtliches Gleichbehandlungsgebot“.
Der AfD-Landtagskandidat Michael Groß führte aus: „Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat der Landeshauptstadt München und deren Oberbürgermeister Dieter Reiter eine Lehrstunde in Sachen Demokratie erteilt. Wir erwarten, dass der Oberbürgermeister das ergangene Urteil nunmehr anerkennt und unverzüglich umsetzt.“
„Bereits das Verwaltungsgericht München hatte dem Antrag der AfD auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vollumfänglich stattgegeben und dabei den Verfassungsgrundsatz der Chancengleichheit von Parteien bekräftigt“, rief Landtagskandidat Biedermann in Erinnerung. Er hatte als Kreisvorsitzender von München-Ost, zusammen mit dem Kreisverband München-Nord beantragt, dass die Stadtverwaltung seine Partei generell zu Wahlkampfveranstaltungen in den Kultur- und Bürgerhäusern zulassen müsse.
Die Kommune jedoch hatte sich auf einen Beschluss des Ältestenrats im Parlament berufen, wonach Räume nur an Parteien vergeben würden, die im Stadtrat vertreten seien und Wahlkampfveranstaltungen dürften ohnehin nicht stattfinden. Diese Sichtweise wies das Gericht unter Hinweis auf das Diskriminierungsverbot von Artikel 3 Grundgesetz zurück und folgte weitgehend der Argumentation von Rechtsanwalt Achim Gaub, der die AfD vertreten hatte. Laut Gericht sind die kommunalen Räume öffentliche Einrichtungen mit Weisungsbefugnis der Stadt, auch wenn deren Betrieb an private Trägervereine übergeben wurde. Weiter hieß es in der Verwaltungsgerichts-Entscheidung: „Eine Gemeinde muss stets für die Gleichbehandlung aller nicht verfassungswidrigen Parteien einstehen“ und die AfD sei „nicht verfassungsfeindlich“. Diese Argumentation hat der Verwaltungsgerichtshof nun bestätigt, freut sich Biedermann.
Die AfD hatte ihren Antrag auf vier Objekte gestützt, bei denen sie abgelehnt worden war: das Kulturzentrum Trudering, das Kulturhaus Moosach, das Moosacher Pelkovenschlössl und das Kulturzentrum 2411 am Hasenbergl. „Das sind öffentliche Einrichtungen, deren Trägervereine Zuschüsse aus dem Stadthaushalt erhalten“, betonte Biedermann.
Das Verwaltungsgericht entschied und der Verwaltungsgerichtshof bestätigte, dass die Vorgabe des Ältestenrats keine rechtliche Bindung habe, weil er weder ein beschließender noch ein beratender Ausschuss sei. Zudem seien die Räume in den Kultur- und Bürgerhäusern in der Vergangenheit anderen politischen Parteien wie der SPD oder CSU für Veranstaltungen überlassen worden. Ferner hätten bereits andere Parteien dort Wahlkampfveranstaltungen abgehalten. Nur ab Mitte Juli seien vor der Landtagswahl am 14. Oktober generell keine politischen Veranstaltungen erlaubt.
Der Landtagskandidat und Vorsitzende des Kreisverbands München-Nord, Michael Groß, hatte für den Rechtsanwalt zuvor umfangreiche Recherchen angestellt. Er fand heraus, dass bei fast allen betroffenen Münchner Kulturvereinen auffallend oft SPDPolitiker in den Vorständen sitzen. So sei der SPD-Fraktionschef im Stadtrat Alexander Reissl zugleich Vize-Vorsitzender des Vereins Moosach e.V. und SPDStadtrat Ingo Mittermaier aus Trudering sei Vorsitzender des Kulturzentrums Trudering. „Da liegt der Verdacht einer rein parteipolitischen Ablehnung unserer Mietanfragen sehr nahe“, sagte Groß.
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