Im sächsischen Landtagswahlkampf hatte ein Grünen-Kandidat zum Boykott eines Friseurs aufgerufen, der AfD Landtags-Kandidat war.
Das OLG Dresden hat dies nun für rechtens erklärt. AfD fordert Unabhängigkeit der Justiz in Deutschland.
Der vom Boykottaufruf des Leipziger Vorstandssprechers der Grünen, Jürgen Kasek, betroffene Ralf Nahlob ist Teilhaber des Friseur-Salons und AfD-Mitglied. Er hatte sich gegen den Boykottaufruf mit einer Klage vor dem Landgericht Dresden gewehrt. Kasek erhielt eine Unterlassungserklärung und ging daraufhin zum Oberlandesgericht.
Das Oberlandesgericht Dresden hat nun der Berufung des Grünen-Kandidaten entsprochen und im Urteil vom 05.05.2015 den Boykottaufruf gegen den AfD-Ladenbesitzer als eine von Artikel 5 des Grundgesetzes gedeckte Meinungsäußerung erklärt.
Das haarsträubende Urteil des Oberlandesgericht Dresden erscheint auch deshalb in einem seltsamen Licht, als der Vorsitzende des 4. Zivilsenats des OLG Dresden, Dr. Lames, SPD Fraktionsführer des Dresdener Stadtrates ist und dort mit den Grünen in einer Koalition sitzt.
Die Alternative für Deutschland fordert die Unabhängigkeit der Justiz und will die in Deutschland systembedingte Einflussnahme der politischen Parteien auf die Ernennung von Richtern und Staatsanwälten beenden.
“Im Bundesfachausschuss Demokratie, Euro und Europa fordern wir daher die Einführung der selbstverwalteten Justiz nach dem Modellvorschlag des Deutschen Richterbundes” erläutert Bundesfachausschuss-Mitglied und Landesvorstand Werner Meier.
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