Die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Frau Prof. Dr. Johanna Wanka, zeigt in ihrer Pressemitteilung Nr. 151/2015 am 4. November 2015 auf der Homepage ihres Ministeriums (www.bmbf.de) ihr BILD-Zeitungsniveau:

„Rote Karte für die AfD:
Johanna Wanka zur geplanten Demonstration der AfD in Berlin am 07.11.2015
‚Die Rote Karte sollte der AfD und nicht der Bundeskanzlerin gezeigt werden. Björn Höcke und andere Sprecher der Partei leisten der Radikalisierung in der Gesellschaft Vorschub. Rechtsextreme, die offen Volksverhetzung betreiben wie der Pegida-Chef Bachmann, erhalten damit unerträgliche Unterstützung.“

Sie vermischt nicht nur ihre Aufgabe als Staatsorgan durch Verletzung ihrer verfassungsgebenden Aufgabe der Neutralität mit ihren politischen Ansichten, sondern auch die Propaganda Techniken der Mainstream-Medien mit BILD-Zeitungsniveau, in dem sie der AfD die Radikalisierung der Gesellschaft und Handlanger von PEGIDA propagiert.

Von einer Bildungsministerin kann erwartet werden, das Bewußtsein zu haben, welche Polarisierung der Gesellschaft sie durch eine solche Pressemitteilung herauf beschwört.

Es ist nicht die Sache der Regierung, den Bürgern paternalistisch zu verkünden, welche Demonstrationen akzeptabel sind und welche gemieden werden müssen.

Das ist eine eklatante Verletzung unseres Rechts auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb durch die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Prof. Dr. Johanna Wanka, nach Art. 21 Abs. 1 GG

Das Recht politischer Parteien, gleichberechtigt am Prozess der Meinungs- und Willensbildung des Volkes teilzunehmen (Art. 21 Abs. 1 GG), wird verletzt, wenn Staatsorgane als solche parteiergreifend zugunsten oder zulasten einer politischen Partei in den politischen Wettbewerb einwirken. Soweit der Inhaber eines Regierungsamtes am politischen Meinungskampf teilnimmt, muss sichergestellt sein, dass ein Rückgriff auf die mit dem Regierungsamt verbundenen Mittel und Möglichkeiten unterbleibt.

Da stellt sich mir die Frage wovor hat Frau Prof. Dr. Johanna Wanka Angst, dass sie ihre verfassungsgebenden Aufgabe der Neutralität so eklatant verletzt und ihren Ministerposten aufs Spiel setzt?

Etwa vor einem politisch gebildeten Menschen mit einer eigenen Meinung?

Es ist der Mut zur Wahrheit der AfD, die Probleme in unserer Gesellschaft und der verantwortungslosen Politiker offen auszusprechen und bürgerfreundliche Lösungen fordert. Erst die Feigheit der Politiker, sich den Problemen ihrer verfehlten Politik zu stellen und den Bürger als dumm zu verkaufen spaltet die Gesellschaft.

Das Bundesverfassungsgericht hat heute unserem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung die Pressemitteilung mit dem Titel „Rote Karte für die AfD“ aus dem Internetauftritt ihres Bundesministeriums zu entfernen stattgegeben.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/bvg15-080.html

Wir können darauf gespannt sein, wie heilig dem Bundesverfassungsgericht die durchs GG verbriefte freie Meinungsbildung des Bürgers, in dem bevorstehenden Prozess der Organklage, im Vergleich zum Amtsmissbrauch durch Frau Prof. Dr. Johanna Wanka ist.

Ändern Sie nicht ihre Meinung – ändern Sie die Politiker!

 

Edeltraud Schwarz
Mitglied im Landesvorstand Bayern

Bild: https://de.wikipedia.org/wiki/User:AxelHH