Das rechtswidrige und demokratiefeindliche Verhalten von Augsburgs CSU-Oberbürgermeister gegenüber der AfD bringt ein offener Brief von Ute und Manfred Schmidt auf den Punkt:

Grüß Gott Herr Gribl,

 

Ihr über die Medien übermittelter “Scharfmacher-Auftritt” im Zusammenhang mit dem Neujahrsempfang der Augsburger AfD muß in unserer rechtsstaatlichen Demokratie Kopfschütteln und Unverständnis auslösen.

 

Ihr “AfD- und Frauke-Petry-Bashing” ließe sich noch nicht einmal im Ansatz mit den – im übrigen größtenteils bewußt mißdeuteten – Interview-Äußerungen von Frauke Petry begründen.Wenn dem so wäre, Herr Gribl, hätten Sie bereits im Oktober 2015 gegen Ihren OB-Kollegen der “grünen Vorzeigestadt” Tübingen, Boris Palmer, zu Felde ziehen müssen.

 

Sein eindeutiges Plädoyer im “Schwäbischen Tagblatt” für die Schließung der EU-Außengrenzen “notfalls bewaffnet” hat Sie aber – soweit ersichtlich – genauso wenig auf den Plan gerufen wie die von Bundesministerin Andrea Nahles Medienberichtern zufolge geforderte Schußwaffen-Ausbildung der “Schwarzarbeit-Kontrolleure”, was deren Ministerium Presseberichten zufolge als “ganz normalen Vorgang” bezeichnete.

 

Der Redlichkeit halber ist festzustellen, daß weder Boris Palmer noch Andrea Nahles und eben auch nicht Frauke Petry den Begriff “Schießbefehl” jemals gebraucht haben.

 

Die beigefügte Anlage möge dazu dienen, Ihr Gedächtnis wieder ein wenig aufzufrischen und Sie befähigen, die sich doch sehr ähnelnden Äußerungen und Auffassungen der Genannten sachgerecht und wahrheitsgetreu einzuordnen und Ihren Blick für eine Gesamtbetrachtung nicht länger zu trüben.

 

Sehr ins Grübeln versetzt uns allerdings auch Ihr zutage getretenes Verständnis von unserem demokratisch verfaßten Rechtsstaat wie er in unserem Grundgesetz (GG) zum Ausdruck kommt.

 

Abgesehen von Ihrem juristisch dilettantischen und vom Verwaltungsgericht Augsburg auch gebührend gewürdigten “Hausverbot” (auf die mögliche Beschwerde zum Bayerischen. Verwaltungsgerichtshof haben Sie wohlweislich verzichtet !), läßt sich doch fragen, wo bleibt der souveräne Umgang mit Andersdenkenden, wie er gerade für den Oberbürgermeister einer bayerischen Großstadt unseres schönen Freistaates Bayern unabdingbare Voraussetzung für seine Amtsführung sein sollte.

 

Ihren offensichtlichen Mangel an Debattenkultur – vermutlich wegen Fehlens überzeugender Argumente – versuchen Sie mit dem untauglichen Mittel wettzumachen, die AfD mit unsäglichen Diffamierungen in Acht und Bann legen zu wollen.

 

Falls Appelle an Sie zur Einhaltung politischer und moralischer Mindest-Standards nichts fruchten sollten, will ich Sie – was bei einem Juristen wie Ihnen eigentlich überflüssig sein sollte – auf einige Grundgesetz-Artikel aufmerksam machen.

 

So legt Art. 21 Absatz 1 Satz 1 die Mitwirkung der Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes fest. Ihr rechtswidriges Hausverbot und Ihr OB-Aufruf zu Demonstrationen gegen die AfD stehen dazu in einem merkwürdigen Kontrast; ein  Oberbürgermeister soll “seine” Stadtgesellschaft zusammenführen und –halten, aber irgendwelche Spaltungsversuche tunlichst vermeiden.

 

Auch mit dem in Art. 5 Absatz 1 Satz 1 GG verbrieften Recht auf freie Meinungsäußerung scheinen Sie Probleme zu haben, wenn Meinungen Ihren eigenen Vorstellungen widersprechen bzw. als mißliebig empfunden werden; das Bundesverfassungsgericht mißt gerade diesem Grundrecht durch seine ständige Rechtsprechung überragende Bedeutung bei, was Ihnen als Jurist eigentlich nicht entgangen sein dürfte.

 

Abschließend können wir nur hoffen, daß die gerade begonnene Fastenzeit Sie auch ein wenig mehr zur Besinnung auf demokratische Tugenden und ein tolerantes Miteinander trotz gegensätzlicher politischer Auffassungen bewegen wird.

 

Freundliche Grüße

 

Ute und Manfred Schmidt

Ligusterweg 7, 85598 Baldham

Tel.: 08106 – 34660