Doppelter Sieg der AfD vor dem Verwaltungsgericht Augsburg

Auch das Nutzungsverbot der Rathausräume für den Neujahrsempfang der Partei ist nicht zulässig / Zuvor wurde bereits ein Hausverbot für Frauke Petry aufgehoben

AUGSBURG. Als „einen juristischen Sieg auf ganzer Linie für die AfD“ hat der bayerische Landesvorsitzende der Partei, Petr Bystron, am Freitag den Ausgang des Rechtsstreits um den Neujahrsempfang im Augsburger Rathaus bezeichnet. Das Verwaltungsgericht hat am Freitag in einer zweiten Entscheidung auch das Nutzungsverbot der Rathausräume für unzulässig erklärt. Am Mittwoch hatte das Gericht bereits das von Oberbürgermeister Kurt Gribl (CSU) ausgesprochene Hausverbot gegen die Hauptrednerin und AfD-Bundesvorsitzende Frauke Petry gekippt.

Bystron zeigte sich verwundert, „dass sich Gribl am Ende vor den Karren der Stadträte der Linken im Augsburger Rathaus, die das Redeverbot beantragt hatten, hat einspannen lassen“. Gribl hatte deren Ansinnen zunächst zurückgewiesen und den Antrag der Linken von der Tagesordnung nehmen lassen. „Offenbar wurde aus dem links-grünen Lager danach so viel Druck auf den OB ausgeübt, dass er die beiden Verbote wider besseren Wissens verhängte“, erklärte der AfD-Landeschef und fügte hinzu: „Es entspricht in keinster Weise demokratischen Gepflogenheiten, dass Politiker anderer Parteien darüber befinden, wen die AfD-Stadträte zu ihrem eigenen Neujahrsempfang ins Rathaus einladen.“

Das Verwaltungsgericht hat nach Auffassung des AfD-Landesvorsitzenden „alle wortreichen Argumentationsversuche der Stadt zur Rechtfertigung ihrer unhaltbaren Verbote zu Konfetti verarbeitet“. Besonders begrüße er die Feststellung des Gerichts, dass die die Abhaltung von Neujahrsempfängen unter Teilnahme überörtlicher politischer Prominenz sehr wohl in Rathäusern üblich und zulässig sei. Zudem stellte das Gericht am Freitag in seiner offiziellen Pressemitteilung fest: „Die Veranstaltung stehe auch im Einklang mit der kulturellen und kulturhistorischen Bedeutung des Rathauses. Es sei als öffentlicher Ort ein Beispiel für Toleranz und gegenseitigen Respekt, der es gebiete, allen gewählten Stadtratsmitgliedern dieselben Rechte zur Abhaltung einer Veranstaltung einzuräumen.“

Die  geplante „Mahnwache“ und „Friedensparty“ von AfD-Gegnern vor dem Rathaus bezeichnete Bystron als „hilflosen Versuch, doch noch eine Ablehnung von Augsburgs Bürgern vorzutäuschen“. Die Teilnehmer der Mahnwache würden „bundesweit zusammengekarrt“. Trotzdem reiche es nicht für eine Demo, sagte Bystron und ergänzte: „Es gibt eben immer weniger Menschen, die sich der Realität der Flüchtlingskrise in Deutschland verweigern und die der AfD ihren Stimmenzuwachs bei immer größeren Teilen der Bevölkerung nicht gönnen“.

Petr Bystron

Landesvorsitzender

Alternative für Deutschland
Landesverband Bayern
Franz-Joseph-Straße 11
80801 München

www.afdbayern.de

www.petrbystron.de


Die beiden Beschlüsse des Verwaltungsgerichtes im Original können Sie hier einsehen:

http://www.vgh.bayern.de/internet/media/vgaugsburg/presse/pm_2016-02-10_afd-hausverbot.pdf

http://www.vgh.bayern.de/internet/media/vgaugsburg/presse/pm_2016-02-12_nutzungsueberlassungswiderrufafd.pdf