Das bayerische Amt für Verfassungsschutz darf die AfD Bayern vorläufig erst einmal nicht mehr mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten!
Das Verwaltungsgericht München hat heute einen Hängebeschluss zu Gunsten der AfD erlassen. Dem Verfassungsschutz wird damit untersagt, bis zur Entscheidung im Eilverfahren nachrichtendienstliche Mittel gegen die AfD Bayern anzuwenden und sich generell öffentlich bezüglich der AfD Bayern zu äußern.
„Weder im vorgerichtlichen Verfahren, noch vor Gericht konnte der Verfassungsschutz bis jetzt seine Gründe für die Beobachtung substantiiert darlegen,“ so Ferdinand Mang, Schriftführer des Landesvorstands.
Stephan Protschka ergänzt: „Es ist kaum zu glauben, dass das Amt für Verfassungsschutz zu keiner geordneten Aktenführung in der Lage scheint. Vor Gericht wurden wild 4000 chaotisch zusammengestückelte Dokumentenstücke, zum Teil nicht leserlich und unsortiert als Begründung abgeladen. Diese Unterlagen muss nun das Gericht sortieren und sichten – folgerichtig auch die Entscheidung: Schlampige Aktenführung lässt sich auch ein Bayrisches Verwaltungsgericht nicht gefallen.“