Am 13. März stufte das Bundesverfassungsgericht ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen in Schulen als grundgesetzwidrig ein. Besonders die Bevorzugung des Christentums in vier Bundesländern (darunter Bayern) kritisierten die Richter deutlich. Die AfD Bayern sieht in dem Richterspruch dagegen eine große Gefahr für die Integration.
Dazu erklärt Andre Wächter, bayerischer Landesvorsitzender der AfD: „Was in den Schulen gelehrt und gelebt wird, ist prägend für unsere Schüler. Die Prägung unserer Kinder soll selbstverständlich auf aufgeklärten christlich-abendländischen Werten beruhen. Das Tragen des Kopftuches als politisches Symbol eines unaufgeklärten Islam und als Zeichen der Unterdrückung der Frau darf in Schulen deshalb auf keinen Fall beworben werden.“
Lehrkräfte haben Vorbildfunktion und sollen grundsätzlich politische und weltanschauliche Neutralität ausstrahlen. Integration im Wortsinn kann aus Sicht der AfD Bayern aber nur funktionieren, wenn den Zuwanderern eine Leitkultur angeboten wird, in die sie sich dann integrieren können. Doch eine Leitkultur kann man nur erhalten, wenn man seine Traditionen wertschätzt und pflegt. Daher fordert Andre Wächter: „Zwar darf niemand an der Ausübung seiner Religion gehindert werden, die Traditionen und das Selbstverständnis der Mehrheitsgesellschaft müssen aber in den Schulen tonangebend sein. Insofern ist in Bayern das Christentum zu privilegieren. Das sollten unsere neuen Mitbürger akzeptieren.“
Zudem stellt er nachdenklich fest, dass auch das Bundesverfassungsgericht offensichtlich vom politischen Zeitgeist erfasst ist, dem zugunsten von ausufernder Toleranz, Buntheit und Vielfalt alles unterzuordnen ist.
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