Der Arbeitskreis Ernährung und Landwirtschaft der AfD Fraktion im Deutschen Bundestag, traf sich am 15.03.2018 mit einer Delegation des Arbeitskreises für die Abschaffung der Hofabgabeklausel.

Die Landwirte des Arbeitskreises waren nach Berlin gereist um die verschiedenen Fraktionen auf die sich verschärfende Problematik der Hofabgabeklausel aufmerksam zu machen.

Diese besagt, dass ein Landwirt nur Anspruch auf Rentenzahlung hat, wenn er seine zuvor bewirtschafteten Flächen verkauft, verpachtet oder vererbt. Die ursprünglich zur zügigen Weiterbewirtschaftung landwirtschaftlicher Nutzfläche gedachte Regelung hat aber in den letzten Jahren den ohnehin schon starken Wandel hin zu einigen wenigen Großbetrieben mit immer mehr Fläche zu Ungunsten der kleinen und mittelständischen Betriebe verstärkt.

Der Bundestagsabgeordnete und Sprecher des Arbeitskreises Ernährung und Landwirtschaft, Stephan Protschka, dazu: “Die familiär geprägte, kleinräumige Landwirtschaft muss nach Kräften erhalten bleiben. Die Bundesregierung kann nicht auf der einen Seite ein Heimatministerium schaffen und auf der anderen Seite die Strukturzerstörung ländlicher Räume durch überalterte Instrumente wie die Hofabgabeklausel weiter befeuern. Der §21 AdL muss dringend auf den Prüfstand.”

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