„Die AfD hat großes Verständnis für Gastronomen, die konsequente Hausverbote für Störer erteilen, denn in der Gastronomie will und soll sich jeder wohlfühlen, davon lebt das Geschäft“, erklärte Andre Wächter, Landesvorsitzender der AfD Bayern. Einen „Kulturrabatt“ z. B. für Flüchtlinge dürfe es weder im Strafrecht noch beim guten Verhalten z. B. in einer Diskothek geben.
Der Fall eines Ingolstädter Diskothekenbetreibers, der Flüchtlingen den Zutritt zu seinen Räumen verweigerte, löste ein unterschiedliches Echo aus. Der Betreiber gab an, es habe „nicht funktioniert“ und weibliche Stammgäste seien aufgrund von Belästigungen ferngeblieben. Die Regionalpresse recherchierte und bestätigte die Angaben des Gastronomen. Nicht gestellt wurde dabei allerdings die Frage, warum Flüchtlinge im Gegensatz zu Hartz-IV-Beziehern sich offenbar in erheblichem Umfang Disco-Besuche leisten können.
„Unsere bayerischen Wirte leben davon, dass die Gäste sich wohl fühlen. Sie sind Unternehmer und zuallererst ihren Stammkunden verpflichtet“, führt Andre Wächter aus. Selbstverständlich dürfe jedem der Zutritt zum Lokal verboten werden, der sich nicht an die jeweiligen Gepflogenheiten hält. Einen „Erziehungsauftrag“ sieht er für die Wirte nicht.
Die AfD tritt für eine geregelte Zuwanderung ein, die die Integrationsfähigkeit unserer Gesellschaft nicht überfordert. Sie wird etwaige „Rassismus“-Vorwürfe gegenüber Wirten oder Diskothekenbetreibern konsequent anprangern und den Betroffenen den Rücken stärken.