Nach dem Transparenz-Ranking von „Mehr Demokratie“ ist Bayern seit Jahren Schlusslicht im Ländervergleich. Intransparenz und Hinterzimmer-Politik haben die Demokratie und das Vertrauen in die Politik beschädigt. Deshalb wollen wir die Bürger mit umfassenden Informationsrechten ausstatten und die Transparenz in den Behörden, Gremien und öffentlichen Unternehmen herstellen.

Unser Transparenzgesetz wird die Verwaltungen und politischen Gremien verpflichten, ihre Beschlüsse, Verträge, Verwaltungsakte und Treffen von Interessensvertretern sowie interne Gutachten auf einem gebührenfrei online zugängigen Transparenzportal zu veröffentlichen; umfassend und unverzüglich, ohne dass der Bürger dies erst beantragen muss. Die Veröffentlichungspflicht soll auch für die mittelbare Staatsverwaltung gelten, sämtliche Kammern, öffentlich-rechtliche Anstalten und Stiftungen, Hochschulen und Universitäten.

Als zentralen Ansprechpartner für die Bürger werden wir die Verantwortlichkeit des jeweils zuständigen Datenschutzbeauftragten auf die Funktion „Beauftragter für Datenschutz und Transparenz“ erweitern. Um dem Thema die entsprechen-de Verbindlichkeit zu geben, wollen wir den „Beauftragten für Datenschutz und Transparenz“ mit einem Anordnungsrecht ausstatten und die Möglichkeit von Kontrollen und Sanktionsmöglichkeiten vorsehen.Um die politische Unabhängigkeit zu gewährleisten, soll der „Beauftragte für Datenschutz und Transparenz“ von den Bürgern direkt gewählt werden.