1995 haben die bayerischen Bürger durch einen Volksentscheid die Einführung direkter Demokratie auch auf kommunaler Ebene erwirkt. Durch organisatorische Hindernisse und Themenausschlüsse werden Bürgerbegehren und Bürgerentscheide jedoch stark behindert. Insbesondere durch die Einführung von unzumutbaren Zustimmungsquoren hat die bayerische Staatsregierung ihr geringes Interesse an einer echten Mitwirkung der Bürger deutlich gemacht.
Die AfD hingegen will uneingeschränkte Volkssouveränität auch in den Landkreisen, Städten und Gemeinden. Die Bürger sollen über alle Themen mitbestimmen können, auch über die Haushaltssatzung und die vorzeitige Neuwahl des Landrats, Bürgermeisters und des Stadt- oder Gemeinderats. Das Unterschriftenquorum wollen wir auf zwei Prozent senken, Zustimmungsquoren lehnen wir ab.
Die zeitliche Bindungswirkung einer Volksabstimmung wollen wir von bisher einem Jahr auf zehn Jahre erhöhen. Vor Ablauf dieser Frist kann ein Bürgerentscheid nur durch einen neuen Bürgerentscheid aufgehoben werden. Ferner wollen wir Beratungsstellen bei der Landes- und Regierungsbezirksverwaltung und ein Klagerecht bei Nichtumsetzung erfolgreicher Bürgerentscheide einführen.