Kreisverband Erding
Klicken Sie auf den unteren Button, um den Inhalt von www.google.com zu laden.
Kreisvorstand
Kreisverband und Region
Der Landkreis Erding liegt etwa 30 km nordöstlich der Landeshauptstadt München. Dazwischen liegt ein Streifen des Landkreises München. Das Gebiet des Landkreises Erding ist landschaftlich/(geografisch) nicht klar begrenzbar.
Man unterscheidet drei Landschaftsformen: Das tertiäre Isar-Inn-Hügelland im Norden und Osten (Erdinger Holzland), das eiszeitliche Moränengebiet im Süden und Südosten (siehe dazu auch Gattergebirge) sowie das Erdinger Moos als Fortsetzung der Münchner Schotterebene. Hier befindet sich noch das Naturschutzgebiet Viehlaßmoos.
Der Landkreis Erding liegt etwa zwischen 430 und 650 m über dem Meeresspiegel. Die höchste Erhebung (649 m) befindet sich östlich von Lichtenweg in der Gemeinde Isen am südlichen Rand des Landkreises.
Der Landkreis grenzt im Uhrzeigersinn im Nordwesten beginnend an die Landkreise Freising, Landshut, Mühldorf am Inn, Ebersberg und München.
Quelle: Wikipedia
Das Herz des Landkreises bildet die Große Kreisstadt Erding mit rund 38.000 Einwohnern. Neben Erding gibt es noch eine zweite Stadt im Landkreis: Dorfen. Diese ist flächenmäßig sogar größer als Erding hat aber dennoch „nur“ rund 14500 Einwohner.
Der eigenständige AfD-Kreisverband Erding wurde am 8. Januar 2018 gegründet. Vormals wurden die Erdinger Mitglieder in dem Doppelkreisverband Erding-Ebersberg betreut.
Die AfD im Landkreis Erding schaffte es bei der Bundestagswahl 2017 zur zweitstärksten Partei im Kreis zu werden. Mit 13,5% der Zweitstimmen wurde auch die SPD (11,4%) überholt.
Aktuelles
Bei uns findet jeden Monat 1 Infostand in Erding statt, in Wahlkampfzeiten noch viel mehr und auch in Orten im ganzen Landkreis. Wir freuen uns auf Mitstreiter und Unterstützer. Kommt vorbei, lernt die Leute hinter der AFD Erding kennen und sprecht mit uns.
Spenden
Spendenkonto:
AFD KV Erding
Sparkasse Erding
IBAN DE03700519950020466793
Betreff: „Wahlkampfspende KV Erding“
*Hinweis: Spenden und Mitgliedsbeiträge sind als Spenden an eine politische Partei nach § 34g EStG im besonderem Maße steuerlich begünstigt. Bis zu einer Obergrenze von 1650 € für Alleinstehende (3300 € für Ehepaare) werden Ihre Spenden steuerlich zu 50% direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen.