VERFASSUNGSSCHUTZ PRÜFT DIE PRÜFUNG DER PRÜFUNG
Jungen Alternative Bayern | Pressemitteilung vom 15. Januar 2019
Die Junge Alternative Bayern verurteilt die Vorgehensweise des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), den Bundesverband der AfD als »Prüffall« sowie die Vereinigung »Der Flügel« und die Junge Alternative als »Verdachtsfall« medienwirksam zu inszenieren.
Statt seiner Aufgabe nachzukommen, die Verfassung zu schützen, lässt sich das BfV als dem Innenministerium unterstellte Behörde, offenkundig zum langen Arm derjenigen Regierungsparteien machen, die sich längst im Niedergang befinden. Dies hat die Verzerrung des politischen Wettbewerbs durch unverhältnismäßige Einflussnahme im unmittelbaren Vorfeld der Wahlen zum EU-Parlament zur Folge.
Die derartige Verlautbarung des Verdachtsfalles als Vorprüfung der Beobachtung und diejenige des Prüffalles als Vorprüfung der Vorprüfung der Beobachtung ist nicht nur nach gewichtigen Stimmen in der rechtswissenschaftlichen Literatur und der Rechtsprechung grundgesetzwidrig, sondern wird auch von der Jungen Alternative Bayern aufs schärfste kritisiert.
»Hat sich die gängige Verfassungsschutzpraxis erst einmal von der Grundlage des Gesetzeswortlautes verabschiedet, spielt es keine Rolle mehr, wie viele beliebige Vorprüfungsstadien durch Wortneuschöpfungen erdacht werden, um eine noch frühere politische Einflussnahme zu ermöglichen«, so Sven A. Kachelmann, Landesvorsitzender der Jungen Alternative Bayern.
Die auf die Junge Alternative bezogene Verdachtsberichterstattung ist demnach schon deshalb unzulässig, weil der »in der öffentlichen Wahrnehmung entstandene Schaden nicht mehr zu heilen ist«, auch wenn sich der Verdacht sodann – wie sich Kachelmann sicher ist – als unbegründet herausstellt.
Die Junge Alternative Bayern hält weiter Kurs. Einzige Leitplanke ist und bleibt die freiheitlich-demokratische Grundordnung, nicht Verlautbarungen einer politischen Behörde.