Die Generalstaatsanwaltschaft München kassiert die
Verfahrenseinstellung gegen den österreichischen
Präsidentschaftskandidaten Gerald Grosz nur einen Tag nach
öffentlichem Bekanntwerden per E-Mail wieder ein. Grosz hatte zuvor
den bayerischen Ministerpräsidenten Söder beim politischen
Aschermittwoch der AfD aufs Korn genommen, Grund genug für Söder ihn
wegen Beleidigung anzuzeigen.
Stephan Protschka, Landesvorsitzender der AfD-Bayern, hat hierfür klare Worte:
„Welch glücklicher Zufall für Söder, dass sich die Münchner
Generalstaatsanwaltschaft nur wenige Wochen vor der Landtagswahl
derart irrt und rasch eine Rolle rückwärts macht. Wenn selbst der
vermeintliche Majestätsbeleidiger Grosz keine Kenntnis von zwei
Verfahren hatte, dann wirft dies Fragen auf. Umso mehr, wenn erst
unmittelbar nach Verfahrenseinstellung in einer hastig verfassten
E-Mail von einem zweiten Verfahren die Rede ist. Diese Fragen wird die
AfD zur gegebenen Zeit offiziell stellen, dessen kann sich Söder
gewiss sein!“
Mit freundlichen Grüßen
Alternative für Deutschland Bayern
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