Kein Tag zum Feiern. Am 01.10.17 tritt das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) von Heiko Maas in Kraft. Mit dem Gesetz „gegen Hass und Verleumdung“ werden Anbieter sozialer Netzwerke gezwungen „offenkundig strafbare Inhalte“ innerhalb von 24 Stunden zu löschen.

 

Die Drohung von bis zu 50 Millionen Bußgeld und die Möglichkeit, dass sich jedermann zum Gesetzes- und Sittenwächter berufen sehen kann, wird nach einhelliger Meinung zu einem „Overblocking“ kommen. Die Medien-Anbieter werden zur Vorsicht lieber mal zu viel löschen.

 

In der nationalen und internationalen Fachwelt wird das Gesetz als verfassungswidrig betrachtet. Doch selbst das verheerende Urteil der vom Bundestag beauftragten Expertenkommission konnte die Regierung in Ihrem Überwachungswahn nicht stoppen.

„Auch die Abstimmung über das verfassungswidrige Gesetz an sich war ein demokratischer Sündenfall“ so der Sprecher des Bundesfachausschuss Demokratie Werner Meier. „Das Zensurgesetz wurde von weniger als zehn Prozent der Abgeordneten beschlossen. Nach § 45 der Geschäftsordnung des Bundestags ist der Bundestag aber nur bei Anwesenheit der Hälfte seiner Mitglieder beschlussfähig.“ Der Skandal liegt nach den Worten von Werner Meier, der auch Stellvertretender Landesvorsitzender Bayerns ist, insbesondere in der undemokratischen und zynischen Auslegung des Absatz 2 des Paragrafen. „Zur tatsächlichen Feststellung der Beschlussunfähigkeit kommt es nämlich nur, wenn eine Fraktion Zweifel anmeldet. Ansonsten gilt das Parlament als beschlussfähig. Zweifel kamen aber trotz der Leere des Bundestags in keiner der Fraktionen auf. Für die Oligarchie der Altparteien zählt eben nicht die Wahrheit, sondern der Wille zur Durchsetzung eigener Interessen. Das orwell´sche Politik-Kartell hat jedoch mit dem Einzug der AfD-Bundestagsfraktion eine ordentliche Schlagseite bekommen.“