Die Hausdurchsuchung in der Wohnung des bayerischen AfD-Landesvorsitzenden und Bundestagskandidaten Petr Bystron verstieß gegen das Recht. Das Landgericht München I erklärte den Anfang Juni vom Amtsgericht München erlassenen Durchsuchungsbeschluss für rechtswidrig (Az. 2 Qs 5/17). Damit gab das Gericht der umgehend eingelegten Beschwerde Bystrons in vollem Umfang Recht.
Vorwand für die Durchsuchung war ein Internet-Banner gewesen, das die SA-Methoden der sogenannten „Antifa“ scharf kritisiert. Unter der Überschrift „Die Nazis sind schon wieder da, sie nennen sich jetzt Antifa“ werden Parallelen zwischen der nationalsozialistischen SA und der linksextremen „Antifa“ gezogen und in einer Grafik mit entsprechenden Emblemen illustriert.
Aus dem Kontext ergebe sich klar, dass Bystron sich von beiden Organisationen ausdrücklich distanziere. Eine Strafbarkeit wegen „Verwendung von Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation“ sei deshalb nach ständiger Rechtsprechung ausgeschlossen. Der Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts München hat diesen Kontext nicht gewürdigt und ist deshalb rechtswidrig.
Wegen der gravierenden Rechtsverletzung durch ihr Vorgehen fordert das Landgericht die Staatsanwaltschaft zudem ausnahmsweise auf, die bei der Durchsuchung beschlagnahmte Festplatte – auf der sich im übrigen lediglich Kinderfilme befanden – selbst zurückzubringen, statt diese wie sonst üblich abholen zu lassen.
Wieder eine schallende Ohrfeige für den Machtmissbrauch der CSU
„Das ist eine weitere schallende Ohrfeige für den Machtmissbrauch der CSU im Wahlkampf und damit auch für ihren Spitzenkandidaten, den Innenminister Joachim Herrmann“, kommentiert Bystron die Entscheidung. Erst in der Vorwoche hatte das Bayerische Verwaltungsgericht München– anders als in den meisten Medien fälschlich berichtet – dem AfD-Landeschef bereits die Rechtswidrigkeit der Vorgehensweise des CSU-geführten Innenministeriums bei der Bekanntgabe seinen Beobachtung durch den Verfassungsschutz bestätigt.
Die rechtswidrig von der ebenfalls CSU-geführten Bayerischen Justiz angeordnete Wohnungsdurchsuchung sei ein erschreckendes Beispiel an Machtmissbrauch gewesen, bei dem es darum ging, einen Oppositionspolitiker einzuschüchtern und sich Zugang zu seinen Unterlagen zu verschaffen. „So etwas kannte man bisher nur aus totalitären Regimen und Bananenrepubliken“, meint Bystron, der in seiner Jugend selbst Verfolgung durch die kommunistische Diktatur in der Tschechoslowakei erlebt hatte.
AfD wird systematisch eingeschüchtert
„Die zwei CSU-Ministerien unterstellten Beamten wurde rechtswidrig gegen den politischen Konkurrenten der CSU eingesetzt“, konstatiert Bystron. „Aus Furcht vor dem anhaltenden Erfolg der AfD scheut die CSU auch vor Rechtsbruch nicht zurück.“ Umso wichtiger sei es, dass unabhängige Gerichte mit rechtsstaatlich korrekten Urteilen dem staatlichen Machtmissbrauch einen Riegel vorschöben.
„Die AfD ist nicht nur Zielscheibe linksextremen Straßenterrors, sondern auch von staatlicher Repression, die Macht und Recht offen missbraucht“, erklärt Bystron und verweist auf die kürzlich durchgeführte Durchsuchung bei dem neugewählten schleswig-holsteinischen Landtagsabgeordneten Volker Schnurrbusch wegen des gleichen Internet-Banners. Darin liege der eigentliche Skandal.
Gegen den Staatsanwalt und den Richter, die den rechtswidrigen Durchsuchungsbeschluss beantragt und abgezeichnet hatten, hat Bystron bereits im Juni Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt.
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