Mitten in der Regierungskrise hat das Bundesinnenministerium eine brisante Stellungnahme zur sog. “Gemeinsamen Erklärung 2018” abgegeben. Darin stellt sich das BMI gegen den Bundesinnenminister Horst Seehofer.

Die “Erklärung 2018” hatten u. a. Vera Lengsfeld und Henryk M. Broder als Petition in den Deutschen Bundestag eingebracht. Nachdem dafür mit 65.214 Mitzeichnern ein hinreichendes Quorum erfüllt ist, wird das Bürgeranliegen eine Woche vor den bayerischen Landtagswahlen im Oktober öffentlich im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags angehört. Zum wesentlichen Anliegen der Petition, die Rechtmäßigkeit an den deutschen Grenzen wiederherzustellen, hat das Bundesinnenministerium inzwischen eine Stellungnahme abgegeben, die Johannes Huber, dem Obmann der AfD-Fraktion im Petitionsausschuss vorliegt. Wörtlich heißt es darin:
“Die im Zusammenhang mit der vorübergehenden Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen am 13. September 2015 getroffene Entscheidung im Rahmen der bestehenden Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung, wonach Maßnahmen der Zurückweisung an der Grenze mit Bezug auf um Schutz nachsuchende Drittstaatsangehörige nicht zur Anwendung kommen, steht im Einklang mit dem geltenden Recht und gilt fort.”

Nach Huber zeigt “die maximal kurze Stellungnahme”, dass “im CSU-geführten Innenministerium scheinbar fundamental unterschiedliche Auffassungen darüber vorliegen, ob Zurückweisungen von Migranten an der Grenze durchgesetzt werden können. Erstaunlich ist dabei, dass das BMI in der Stellungnahme zur Eingabe von Frau Lengsfeld eine völlig konträre Auffassung vertritt, als es der Bundesinnenminister selbst in der Öffentlichkeit vorgibt. Seehofers Forderung nach teilweisen Rückweisungen an der Grenze wird damit vom eigenen Ministerium die Grundlage entzogen und widersprochen”, so Huber. Für den AfD-Bundestagsabgeordneten “entzieht dieser Vorgang dem CSU-Vorsitzenden Seehofer jegliche Glaubwürdigkeit – nicht nur im Hinblick auf den sich zuspitzenden Disput mit der Kanzlerin, sondern auch hinsichtlich der bayerischen Landtagswahl, wofür er seine Forderung nach Rückweisungen überhaupt erst aufgestellt hat.”

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