Kreisvorsitzender von AfD München Nord: Landeshauptstadt München soll der AfD M-Nord die Zulassung zum Straßenfest „Corso Leopold“ am 8./9. September 2018 erteilen.

MÜNCHEN. Der AfD-Kreisverband München-Nord will die Zulassung zum Straßenfest „Corso Leopold“ am 8. / 9. September notfalls mit juristischen Mitteln erzwingen. Die AfD München-Nord habe bereits den Münchner Anwalt Valentin Martinez mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt, teilte der Kreisvorsitzende Michael Groß mit.

Das Kulturreferat der Landeshauptstadt München sei als Mitveranstalter des „Corso Leopold“ bereits schriftlich aufgefordert worden, bis zum 10. August 2018:
1. der AfD München-Nord die Zulassung zur Veranstaltung Corso Leopold vom 08.09.-09.09.2018 zu erteilen;
2. hilfsweise dem Hauptveranstalter Corso Leopold e.V. aufzutragen, diese Zulassung im Rahmen der allgemeinen Teilnahmebedingungen unverzüglich zu erteilen, und bei Nichterteilung, die Veranstaltungsvereinbarung mit dem Hauptveranstalter vom 29.03.2018 fristlos zu kündigen und der Veranstaltung Corso Leopold keine Fördermittel mehr zur Verfügung zu stellen, keine Kosten der Veranstaltung zu übernehmen und nicht an ihr teilzunehmen oder für sie zu werben oder sonst wie zu unterstützen.

Der AfD Kreisverband M-Nord hatte sich wie andere Parteien für einen Infostand auf besagter Veranstaltung beworben und am 17.07.2018 eine Absage vom Vorsitzenden des Vereins Corso Leopold – Herrn Ekkehard Pascoe – erhalten.„Die Landeshauptstadt München ist am 29.03.2018 eine Veranstaltungsvereinbarung mit dem Verein Corso Leopold eingegangen, welche die Stadt München als Mitveranstalter des Straßenfestes ausweist und dem Verein bei der Durchführung des Straßenfestes finanzielle und personelle Unterstützung durch die Stadt München zusichert“ führte der Kreisvorsitzende und AfD-Landtagskandidat Michael Groß aus.

„Wenn die Stadt München als Mitveranstalter des Corso Leopold auftritt und das Straßenfest aus Steuergeldern finanziell fördert, dann ist die Stadt München auch an das gesetzlich garantierte Neutralitätsgebot gebunden, alle Parteien gleich zu behandeln“ führte Groß weiterhin aus.

Auch der Anwalt Valentin Martinez wies darauf hin, „dass zuletzt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Grundsatzurteil vom 03.07.2018 (Zugang der AfD zu den Münchner Bürgerhäusern) die Stadt München angewiesen hat, alle Parteien gleich zu behandeln.“

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Für Rückfragen:
AfD München-Nord / Kreisvorsitzender Michael Groß
Email: michael.gross@afdbayern.de
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