Landesparteichef Bystron: Antrag ist beim Verwaltungsgericht München abgegeben
MÜNCHEN. Der bayerische Landesvorsitzende der AfD, Petr Bystron, hat am heutigen Dienstag (10. Mai) beim Verwaltungsgericht in München eine Verpflichtungsklage gegen die Staatsregierung wegen Untätigkeit eingereicht. Grund: Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) hat seine mehrfach angedrohte Verfassungsklage gegen den Bund wegen der ungesicherten Grenzen bis heute nicht in die Tat umgesetzt. Zusammen mit dem Münchner Rechtsanwalt Valentin Martinez hatte Bystron den jetzigen Schritt der AfD bereits im März angedroht und ein entsprechendes Aufforderungsschreiben in der Staatskanzlei abgegeben. Die Staatsregierung lehnte es jedoch ab, dieser Aufforderung nachzukommen.
Den kürzlichen Verzicht Bayerns auf seine dem Bund angedrohte Klage wegen unkontrollierter Grenzen, verurteilt Bystron als „unerträgliche Taktiererei“ von Ministerpräsident Horst Seehofer. Der CSU-Chef sei offenbar nach dem ablehnenden Antwortbrief von Kanzlerin Angela Merkel „endgültig eingeknickt“. Diesen Rückzieher nimmt die AfD zum Anlass, nun ihrerseits die bayerische Staatsregierung wegen Untätigkeit zu verklagen.
Bystron bezeichnete es als „lächerlich“, dass Seehofer bereits mehrere Ultimaten aussprach, Fristen aber verstreichen ließ und auch noch behaupte, seine Klagedrohung sei (Zitat) „auch nicht auf ewig vom Tisch“. Das offenbare „die komplette Ratlosigkeit von CSU-Chef Seehofer und seine völlige Machtlosigkeit trotz Regierungsbeteiligung der CSU in Berlin. Das scheinbare Entgegenkommen der Bundesregierung bei den Kontrollen an der österreichischen Grenze, das Seehofer umgestimmt haben soll, hält der AfD-Landesvorsitzende für ein leeres Versprechen.
Nach wie vor werde die bayerisch-österreichische Grenze mit ihren 60 Übergangspunkten nur an einer Hand voll Stellen tatsächlich kontrolliert. Die Zahl der illegalen Grenzübertritte von Zuwanderern wegen der teilweisen Schließung der Balkanroute werde bald wieder in die Höhe schnellen, befürchtet Bystron. Ab dem Frühsommer rechnet er mit einem erneuten Ansturm von Flüchtlingen, aber dann über das Mittelmeer von Libyen aus Richtung Italien, Österreich und über Bayern. Schon jetzt warten in Libyen Hunderttausende auf ihre Überfahrt. In diesem Jahr sind laut Bundesamt für Migration (Bamf) bereits 186.000 Flüchtlinge nach Deutschland gekommen, die meisten davon über Bayern.
Im Februar hatte Seehofer wegen der offenen deutschen Grenzen und dem anhaltenden Migrantenstrom noch eine „Herrschaft des Unrechts“ kritisiert. Seinen starken Worten hätte Seehofer längst konkrete Schritte folgen lassen müssen, sagte der AfD-Landesvorsitzende und betont: „Die Erhebung einer Klage gegen den Bund stellt eine Rechtspflicht der bayerischen Staatsregierung dar, weil Gefahr in Verzug ist.“
Dass der Bund seine Pflicht vernachlässigt hat, steht laut Bystron im Gutachten des ehemaligen Verfassungsrichters Udo di Fabio. Die Bundesregierung habe mit ihrer Weigerung, die Landesgrenzen zu kontrollieren, Verfassungsrecht gebrochen, heißt es darin. Im Gutachten kommt di Fabio zu dem Schluss: „Der Bund ist aus verfassungsrechtlichen Gründen (…) verpflichtet, wirksame Kontrollen der Bundesgrenzen wieder aufzunehmen, wenn das gemeinsame europäische Grenzsicherungs- und Einwanderungssystem vorübergehend oder dauerhaft gestört ist“. Weiter heißt es: „Das Grundgesetz garantiert jedoch nicht den Schutz aller Menschen weltweit durch faktische oder rechtliche Einreiseerlaubnis. Eine solche unbegrenzte Rechtspflicht besteht auch weder europarechtlich noch völkerrechtlich.“
Petr Bystron / AfD-Landesvorsitzender
Alternative für Deutschland
Landesverband Bayern
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