Kreisvorsitzende von München Nord und Ost: Nichtvermietung von kommunalen Räumen darf nicht aus parteipolitischen Gründen vereitelt werden MÜNCHEN. Die beiden Münchener AfD-Kreisverbände Nord und Ost wollen die Anmietung von Veranstaltungsräumen in Münchner Kultur- und Bürgerhäusern mit einer Klage erzwingen.

Die AfD habe beim Verwaltungsgericht München einen entsprechenden Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Landeshauptstadt München eingereicht, teilten der Kreisvorsitzende Wilfried Biedermann (Ost) und Michael Groß (Nord) mit.

Die Landeshauptstadt München soll die Träger der betreffenden Kultur- und Bürgerhäuser anweisen, der AfD Räumlichkeiten für Wahlkampfveranstaltungen zur Verfügung zu stellen. Für den Fall der Weigerung der Stadt München wird zudem ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro beantragt.

Bei den Münchner Kultur- und Bürgerhäusern handelt es sich laut Groß um kommunale öffentliche Einrichtungen, die im Auftrag der Stadt München tätig sind und dafür auch erhebliche steuerliche Mittel erhalten. Solche kommunalen Einrichtungen seien an das gesetzliche garantierte Neutralitätsgebot gebunden, alle Parteien gleich zu behandeln. „Eine maßgeblich vom SPD-Oberbürgermeister unterstützte, rein parteipolitisch motivierte Diskriminierung der AfD bei der Anmietung von Versammlungssälen ist gesetzlich völlig unzulässig“, betonte der Kreisvorsitzende von München-Nord.

„Während andere Parteien dort Wahlkampfveranstaltungen abhalten können, werden die Mietanfragen der AfD immer wieder abgelehnt“, beklagt Biedermann. So seien bereits mehrere Anfragen im Münchener Osten beim städtisch subventionieren Truderinger Kulturhaus mit der Begründung abgelehnt worden, die AfD sei nicht im Münchner Stadtrat vertreten. „Die AfD ist sehr wohl bei der Kommunalwahl 2014 in den Stadtrat eingezogen, allerdings haben die beiden Stadträte mittlerweile mehrfach ihre Bezeichnungen geändert“, sagte Biedermann und ergänzte: „Das Kulturzentrum in Trudering wird zwar von einem privaten Verein geführt, erhält aber jährlich eine hohe sechsstellige Unterstützung von der Stadt, sonst wäre der Verein nicht
lebensfähig.“ Anstatt der AfD Räume zu vermieten, gleiche man die Verluste offenbar lieber mit Steuergeldern aus, kritisierte der Kreischef von München-Ost.

Ähnlich sehe das Problem in anderen Münchner Stadteilen aus. So werde der AfD im Norden die Anmietung von Räumlichkeiten sowohl im „Kulturzentrum Milbertshofen“ als auch im „Kulturzentrum 2411“ im Hasenbergl verweigert, betonte Groß. Auch das „Moosacher Pelkovenschlössl“ habe der AfD trotz offizieller Anfrage bisher noch kein Mietangebot unterbreitet.

Für Rückfragen:

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AfD München-Ost/ Kreisvorsitzender Wilfried Biedermann Mobil 0172 820 5960

AfD München-Nord/ Kreisvorsitzender Michael Groß Mobil 01590 1951511

www.afdbayern.de