Pressemitteilung Aschaffenburg, 07.03.2016
Versammlungsraum war rechtswirksam angemietet / Kurzfristig geforderte Kaution von 20.000 Euro und neue Konditionen nicht akzeptabel / Partei fordert Schadenersatz
ALZENAU. Der Kreisverband der AfD Aschaffenburg hat der Stadt Alzenau Vertragsbruch vorgeworfen, weil sie den für eine Parteiveranstaltung bereits rechtswirksam angemieteten Domidion-Saal in der Alten Post plötzlich nur noch zu verschärften Bedingungen überlassen wollte. Erst am Montagnachmittag erfuhr der stellvertretende Kreisvorsitzende Klaus-Uwe Junker davon, dass er einen neuen Mietvertrag für die bereits am Abend um 19 Uhr geplante Veranstaltung abschließen sollte. „Der neue Vertrag enthielt unzumutbare Auflagen seitens der Stadt, die offensichtlich nur dem Zweck dienten, die AfD-Veranstaltung zu verhindern“, erklärte Junker. In der Kürze der Zeit habe man keine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts mehr erwirken können, bedauerte er. Es sei auch nicht mehr möglich gewesen die Veranstaltung abzusagen.
Junker betonte, „dass durch Schriftverkehr im Februar ein wirksamer Mietvertrag zustande gekommen ist und der muss von der Stadt erfüllt werden.“ Ansonsten mache sie sich schadenersatzpflichtig. Die bereits angefallenen Kosten, unter anderem für Zeitungsanzeigen, will der Kreisverband der AfD von der Stadt zurückfordern. Das Angebot eines neuen Vertrags zu neuen Bedingungen sei gegenstandslos, weil bereits ein Mietvertrag bestand.
Als „bewusste Schikane“ kritisierte Junker die Forderung der Stadt, bis 16 Uhr am Montagnachmittag 20.000 Euro Kaution für eventuelle Schäden zu hinterlegen, die auch von Gegendemonstranten verursacht werden könnten und die Stadt von jeglicher Haftung freizustellen. Es könne nicht sein, dass die AfD für von ihr nicht zu verantwortende Schäden haftbar gemacht werden sollte, die zum Beispiel durch gewalttätige Gegendemonstranten am Gebäude verursacht würden, betonte der stellvertretende Kreisvorsitzende. So etwas zu verhindern sei Aufgabe der Polizei.
Auch die von der Stadt verlangte neue Auflage, bestimmte Obergrenzen beim Lärmschutz einzuhalten und das Hausrecht an den Hausmeister abzutreten wären nicht akzeptabel. Die Stadt hat sich nach Meinung Junkers „dem Druck der Straße, dem Druck der sozialen Netzwerke und dem Druck potenzieller Gewalttäter gebeugt und schreckt dabei auch nicht vor vertragswidrigem Verhalten zurück.“ Die Tatsache, dass dem neuen Mietvertrag ein fünfseitiges Begründungsschreiben beigelegt wurde, zeigt nach Meinung von Junker, „auf welch juristisch dünnem Eis sich die Stadt Alzenau mit ihrer unrechtmäßigen Aktion bewegt“.
Für den Vorstand des AfD Kreisverbandes Aschaffenburg
Jörg Wolf, Klaus-Uwe Junker, Jörg Lippert