Mit lediglich rund 40 Abgeordneten beschloss heute der Bundestag eine Änderung der Parteienfinanzierung. Der in den Medien schon „Lex AfD“ bezeichnete Gesetzestext soll der AfD bis zu zwei Millionen Euro jährliche Einbußen und den Altparteien entsprechende Mehreinnahmen bescheren.
Sonstige von Staats- und Parteienrechtlern seit Jahren geforderte Anpassungen der Parteienfinanzierung enthielt die Gesetztesinitiative von Union und SPD nicht. «Hier wird eine Lex AfD geschaffen, ohne dass weitere Probleme ausgeräumt werden», bemängelt deswegen auch Christina Deckwirth von LobbyControl.

Die noch junge AfD stellen die Wahlkämpfe in den Ländern und im Bund vor eine Mammut-Aufgabe. Während sich die Altparteien also praktisch die AfD-Wahlkampfmittel einverleiben ist die Partei nun dringend auf die finanzielle Hilfe der Mitglieder und Unterstützer angewiesen.

In einem Schreiben an die Funktionäre hat heute der Landesvorstand Bayern den Kreisvorständen nochmals ein Anschreiben für die Mitglieder an die Hand gegeben um nochmals für Spenden vor Ort zu werben. Ferner sollen die Mitglieder darauf hingewiesen werden dass auch Spenden an die Untergliederungen zusätzliche staatliche Förderung aus der Parteienfinanzierung generieren.

Siehe auch:

https://afdbayern.de/2015/12/afd/altparteien-bekaempfen-die-afd-durch-aenderung-des-parteiengesetzes/

Zur Spendenmöglichkeit:

https://afdbayern.de/spenden/