Wenn die 3G-Regel etwa in Restaurants oder im Fitnessstudio gilt, müssen alle Besucher geimpft, genesen oder getestet sein. Und wie sieht es beim Wählen aus?

Generell gilt: Weder Impfung noch Test sind nötig, um bei der Bundestagswahl im Wahllokal zu wählen.

„Wählen im Wahllokal ist ohne Corona-Impfung oder -Test möglich“, teilt die Bundesregierung über ihren offiziellen Facebook-Kanal mit. Demnach können auch Ungeimpfte und Ungetestete am 26. September vor Ort ihre Stimmen abgeben.

Der Bundeswahlleiter verweist darauf, dass je nach Infektionslage in den einzelnen Bundesländern eine Maskenpflicht (medizinisch oder FFP2) beim Gang zur Urne gelten könne.