Petr Bystron: „Wir wehren uns gegen jede Diffamierung und gegen den Missbrauch von Behörden zu Propagandazwecken“

„Das ist ein großer Erfolg für die AfD und ein wichtiger Präzedenzfall“, erklärt der bayerische Landesvorsitzende und Bundestagskandidat der Alternative für Deutschland (AfD) Petr Bystron zur Durchsetzung eines Unterlassungsanspruchs seiner Partei gegen die Bundesrepublik Deutschland. „Der Bund musste klein beigeben und sich unserer Forderung unterwerfen. Damit ist eindeutig klargestellt: Die Diffamierung der AfD als ‚rechtsextrem‘ durch Bundesbehörden ist rechtswidrig“, stellt Bystron fest.
„Wir werden uns auch künftig gegen jeden Diffamierungsversuch wehren. Keine Bundesbehörde steht über dem Recht“, erklärt Bystron. „Wenn Behörden parteipolitisch missbraucht werden, um Propaganda gegen eine unbequeme Oppositionspartei zu machen, müssen die Verantwortlichen auf dem Rechtsweg in die Schranken verwiesen werden. Auf diesem konsequenten rechtsstaatlichen Weg werden wir nicht locker lassen.“

Die AfD hatte das Bundeskriminalamt (BKA) wegen eines klaren Verstoßes gegen die Verpflichtung zur politischen Neutralität abgemahnt, weil eine Stellenausschreibung des Bundeskriminalamts für einen „Sachbearbeiter zur Internetauswertung im Bereich Rechtsextremismus“ mit dem Twitter-Account der AfD bebildert war. Das BKA löschte daraufhin die Anzeige, und die Bundesrepublik Deutschland als verantwortlicher Rechtsträger verpflichtete sich, diese Veröffentlichung künftig zu unterlassen, auch durch andere Stellen. Bei Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe an die AfD fällig.

Rechtsanwalt Carsten Brennecke, der die Unterlassungserklärung erwirkt hatte, kommentiert die Konsequenzen aus der Unterlassungserklärung wie folgt: „Vertraglicher Unterlassungsschuldner ist die Bundesrepublik Deutschland. Weder die Kanzlerin, noch ihre Minister oder die Bundesbehörden dürfen die AfD als rechtsextrem benennen, egal ob in Stellenanzeigen oder anderswo. Die Bundesrepublik muss sicherstellen, dass alle Bundesbehörden hierüber offiziell informiert werden, damit es zu keinen weiteren Rechtsverletzungen kommt. Anderenfalls wird eine Vertragsstrafe fällig.“

http://www.hoecker.eu/news/bundesrepublik-deutschland-darf-afd-nicht-mehr-als-rechtsextrem-bezeichnen-bundesrepublik-deutschland-unterwirft-sich-mit-strafbewehrter-unterlassungserkl%C3%A4rung

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Petr Bystron
Landesvorsitzender der AfD Bayern