Die AfD-Bayern hatte beim Verwaltungsgericht Ansbach gegen den Auflagenbescheid des Landratsamts Roth Klage eingereicht und einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz beantragt und über zwei Instanzen einen Teilerfolg erstritten: Bereits in der ersten Instanz stellte das Verwaltungsgericht die Rechtswidrigkeit des Bescheids des Landratsamts Roth fest: So können nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts die Delegierten mit einem einmaligen negativen POC-Test an beiden Tagen an der Veranstaltung teilnehmen.
Der stellvertretende AfD-Landesvorsitzende Gerd Mannes sagt hierzu:
„Wir hatten mit der ersten Entscheidung einen Etappensieg erreicht. Natürlich waren wir nicht zufrieden mit der Regelung, dass an beiden Tagen die Delegierten in der Halle weder Essen noch Trinken dürfen. Aus diesem Grund haben wir gegen diesen Beschluss vor dem Verwaltungsgerichtshof Beschwerde eingelegt.“
„Vor dem Verwaltungsgerichtshof konnten wir gegen diese Regelung einen Sieg erringen“ so der Schriftführer und Justiziar Ferdinand Mang und führt aus: „Mit diesem unanfechtbaren Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs ist nun das Essen und Trinken für die Teilnehmer während der Versammlung erlaubt.“
Gerd Mannes zieht das Fazit: „Nun können wir für unsere Delegierten einen ordnungs- und reibungslosen Ablauf der zwei Tage garantieren.“