Der Landesvorstand Bayern hat am 11.08.2015 die vom Landesfachausschuss Recht und Inneres vorgelegte Resolution zur Wiedereinführung von Grenzkontrollen veröffentlicht:                                                                                                                                                                                                                                
Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Beispiel Dänemarks und Frankreichs zu folgen und von den Möglichkeiten der Art. 23 und 25 Schengener Grenzkodex Gebrauch zu machen und wegen der schwerwiegenden Bedrohung der öffentlichen Ordnung und der inneren Sicherheit an den Binnengrenzen unverzüglich wieder Grenzkontrollen einzuführen.                                                                                                                                                                                                                                            

Begründung:
Nach Art. 23, 25 des SGK kann Deutschland im Fall einer schwerwiegenden Bedrohung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit in dringenden Fällen, die ein sofortiges Handeln erfordern, unverzüglich und ohne Konsultationen mit anderen EU-Partnern Grenzkontrollen wieder einführen.

Diese Voraussetzungen sind erfüllt.

Aus den Vorjahren befinden sich viele hunderttausende Asylbewerber im Land. Für 2015 werden über 500.000 Neuankömmlinge erwartet. Allein im 1. Halbjahr 2015 sind mit 180.000 Asylbewerbern annähernd so viele Flüchtlinge nach Deutschland gekommen wie im gesamten Jahr 2014. Die Aufnahmefähigkeit des Landes ist erschöpft. Die Kontrolle über die illegale Zuwanderung ist den Behörden entglitten, hunderttausende Ausländer halten sich mittlerweile in Deutschland auf, ohne einen förmlichen Asylantrag gestellt zu haben. Mit ihrer Wiederausreise ist nicht zu rechnen. 2014 wurden in Deutschland 202.834 Asylanträge gestellt, davon wurden 128.911 Asylverfahren abgeschlossen. In nur 1,8 Prozent dieser Fälle erhielten die Antragsteller politisches Asyl nach Artikel 16a Grundgesetz. Rund 24 Prozent davon wurden als Flüchtlinge nach Paragraf 3 Absatz 1 des Asylverfahrensgesetzes anerkannt. Lediglich 11.000 Personen ohne Bleiberecht wurden abgeschoben. Die öffentliche Ordnung und innere Sicherheit, aber auch das Asylrecht für wirklich politisch Verfolgte, sind durch diese Fehlentwicklung schwerwiegend bedroht.
Die Kosten allein für die Unterbringung werden sich 2015 auf mindesten 10 Milliarden Euro belaufen

[1]. Selbst im vergleichsweise wirtschaftsstarken Bayern ist nach Aussage des Finanzministers mit der Verdreifachung der Asylausgaben die Belastbarkeit des Landeshaushalts an ihrer Grenze angelangt. Dennoch beschränken sich die Reaktionen der orientierungslosen Altparteien auf freudige Begrüßung des Ansteigens der “Flüchtlings”-Zahlen bei den Grünen bis zum tatenlosen Lamentieren der CSU. Die Versorgung und Unterbringung der Einwanderungswilligen scheint diesen als Engagement zu genügen. Die Befindlichkeiten der einheimischen Bevölkerung werden bagatellisiert und ignoriert. Kritische Stimmen werden mit dem Vorwurf des Rechtspopulismus oder gar Rechtsextremismus diffamiert.
Die Flüchtlinge stammen überwiegend aus Ländern, deren gesellschaftliche, religiöse, wirtschaftliche und rechtliche Ordnung sowie deren Wertvorstellungen nicht im mindestens  mit den unsrigen übereinstimmen. Dieser Massenansturm birgt die konkrete, unmittelbare Gefahr gewalttätiger Auseinandersetzungen unter den Flüchtlingen selbst als auch zwischen Flüchtlingen und Ansässigen. Heute schon müssen verfeindete Ethnien in weit voneinander entfernten Unterkünften untergebracht werden, was zu hohen Ausgaben im Sicherheitsbereich führt. Attentäter werden vom IS mit dem Flüchtlingsstrom nach Europa eingeschleust. Fehlende Konzepte zur legalen Einwanderung unterstützen die organisierte Schleuserkriminalität.
Aus Anlass des G7-Gipfels in Bad Elmau im Juni 2015 hatte die Bundesregierung von den Möglichkeiten der Art. 23 und 24 des SGK Gebrauch gemacht und problemlos Grenzkontrollen zum Schutz ihrer eigenen Sicherheit eingeführt. Die Sicherheit, die die Regierenden auf ihren Gipfeln für sich selbst in Anspruch nehmen, enthalten sie den Bürgern vor. Das ist für die AfD nicht akzeptabel. Nach Art. 3 Grundgesetz sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich. Dieses Recht fordern wir ein.


[1]berechnet auf Grundlage der bayerischen Aufwendungen von 1.5 Mrd. für 2015 und Bayerns Anteil am Königsteiner Schlüssel
Pressekontakt: Josef Konrad
josef.konrad@afdbayern.deAlternative für Deutschland
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