München, 15. Dezember 2014 – Das Bundesverfassungsgericht hat sein Urteil zur Erbschaftssteuer noch nicht gesprochen, da warten Vertreter der SPD bereits mit neuen Vorschlägen zur Enteignung von Firmeninhabern auf.

„Der Vorschlag von Herrn Stegner und anderen SPD-Politikern, Firmenerben zu erlauben, ihre Erbschaftssteuerschuld mit Firmenanteilen zu begleichen, ist bei nüchterner Betrachtung nur eine weitere kreative Idee zur schleichenden Enteignung mittelständischer Unternehmen“, stellt André Wächter, Landesvorsitzender der bayerischen AfD fest. „In Zukunft werden sich die Erben überlegen müssen, ob sie in die Firma investieren oder mit dem Firmenkapital den ständig wachsenden Finanzierungsbedarf des Staates befriedigen. Investieren sie in Innovation und Produktivität, übernimmt der Staat mit jedem Generationenwechsel einen weiteren Teil der Firma und transformiert sich damit schrittweise in eine Treuhand 2.0“, fügt Herr Wächter hinzu.

Auch Brigitte Stöhr, stellvertretende Landesvorsitzende, kritisiert den Vorstoß der SPD scharf: „Die SPD zeigt wieder einmal unverhohlen, dass sie dem Aufbau privater Vermögen ablehnend gegenüber steht. Bürgerliche Freiheit kann jedoch nur dort existieren, wo der Staat den Schutz des Eigentums garantiert. Die SPD ist leider zu einer etatistischen Partei der Enteignung, Umverteilung und staatlichen Planwirtschaft mutiert, die ständig auf der Suche nach neuen Einnahmequellen ist. Potentiell negative Auswirkungen auf mittelständische Unternehmen, die in Deutschland die große Mehrheit der Arbeitsplätze zur Verfügung stellen, sind dabei keiner weiteren Überlegung wert. Die AfD bevorzugt daher ein Steuermodell in Anlehnung an das von Herrn Kirchhof entworfene, das die Steuergesetzgebung vereinfacht und den Mittelstand atmen lässt.“