Verkehrte Welt: Hobbies und private Trivialitäten dürfen unsere Abgeordneten auf der Bundestagshompage veröffentlichen, nicht jedoch ihre Nebeneinkünfte! Den paar wenigen Abgeordneten, die hier eine vorbildliche Transparenz leben möchten ist es laut Parlamentsverwaltung verboten. Veröffentlicht werden dürfen nur die Angaben im Rahmen des kuriosen deutschen Stufenmodells.
Das Stufenmodell weist die Höhe der Einkünfte in Stufen von 1 bis 10 aus, wobei witziger Weise die höchste Stufe 10 Zusatzverdienste von mehr als 250.000 Euro im Jahr signalisiert. Nach oben keine Grenze. Hierdurch bleiben Nebeneinkünfte in Millionenhöhe im Dunkeln.
Die Top-Ten finden sich hier:
https://www.abgeordnetenwatch.de/nebeneinkuenfte2015
Werner Meier, Mitglied bei Abgeordnetenwatch