Nun ist sie da, die Ehe für alle. Und wieder einmal feiern die linken Ideologen in diesem Land den Einsturz eines der letzten verbliebenen konservativen Eckpfeilers der gesellschaftlichen Stabilität und des gesunden Menschenverstandes: die Ehe zwischen Mann und Frau. Auslöser war, wie so oft, der plötzliche Kurswechsel von Kanzlerin Merkel anlässlich eines Interviews in der Zeitschrift „Brigitte“.
Das jahrzehntelange Nein der Union zur gleichgeschlechtlichen Ehe fiel wieder einmal einer Wahlkampftaktik der CDU-Vorsitzenden zum Opfer. Denn SPD und die Grünen hatten zuvor die „Ehe für Alle“ als conditio sine qua non für ihre Unterzeichnung unter einen möglichen Koalitionsvertrag dargestellt. Bundestag und Bundesrat benötigten nur wenige Minuten für eine Debatte und Abstimmung, um mittels einfachen Gesetz Makulatur aus dem besonderen Schutz der Ehe zwischen Mann und Frau mit Verfassungsrang zu machen, von dem sich der Staat einst Kinder und somit seinen Fortbestand erhoffte.
Wenn Merkel nichts mehr heilig ist bei der Verteidigung konservativer Werte, ist die Frage berechtigt: Was kommt noch? Die Ehe von bisexuellen Trios? Die Ehe mit Kindern in Zeiten der Kulturbereicherung durch hunderttausende, illegale Einwanderer aus dem Morgenland (schließlich war auch der Prophet Mohammed mit einer 9Jährigen verheiratet?) Gibt es bald auch die Ehe mit Haustieren in Zeiten des Wertewandels? Wenn der „Schutz für die Liebe aller“ den „Schutz für die Ehe zwischen Mann und Frau“ ablöst, warum braucht es dann überhaupt noch die Ehe?
Etwa für Kinder? Wohl kaum. Wie bei der Geschichte vom kleinen Finger und der ganzen Hand, forderte der FDP-Bundesvorsitzende der „Liberalen Schwulen und Lesben (LiSL)“, Michael Kauch , sogleich nach Öffnung der Ehe die Legitimation von Mehreltern-Familien und Leihmutterschaft.
Bricht „Ehe für alle“ das Grundgesetz?
Letztlich wird das Bundesverfassungsgericht entscheiden müssen. Bereits 2002 urteilte es anlässlich des Lebenpartnerschaftsgesetzes, dass der Ehe im Sinne des Art. 6 des Grundgesetzes „als Wesensmerkmal die Verschiedengeschlechtlichkeit der Partner“ inne wohnt. Schließlich gehen nur aus Verbindungen zwischen Mann und Frau Kinder hervor. Auch wenn sich inzwischen das Familienbild in der Gesellschaft weiter gewandelt hat, so reicht dies nach Ansicht namhafter Verfassungsrechtler nicht aus, um per se mittels einfacher Gesetzgebung eine Grundgesetzänderung obsolet zu machen. Die verfassungsrechtliche „Institutsgarantie“ für die Ehe werde verletzt, wenn nicht mit Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder von Bundestag und Bundesrat das Grundgesetz geändert würde. In Art. 6 müsste es dann heißen: „„Die Ehe wird zwischen zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts geschlossen.“
Bleibt abzuwarten, ob es zu einer abstrakten Normenkontrolle durch die Bundesregierung, eine Landesregierung oder ein Viertel der Mitglieder des Bundestages, also 158 Parlamentariern, kommt. Dass der bayerische Ministerpräsident Seehofer, getrieben durch Kardinal Marx, für das Land Bayern eine Verfassungsklage einreicht, ist angesichts der bevorstehenden Bundestagswahl allerdings mehr als unwahrscheinlich. Für den Schein von Einigkeit und Geschlossenheit vor der Wahl schluckt Seehofer lieber jede Kröte, die Merkel ihm serviert.
Fraglich ist auch, ob eine Verfassungsbeschwerde überhaupt erstrebenswert ist. Hat das Bundesverfassungsgericht doch zuletzt auch den Abbau des Nationalstaats und die Haftungs- und Transferunion durch die Merkel-Regierung abgesegnet.
Ablenkung gefällig?
Was den Fokus auf die wirklichen Probleme dieses Landes lenkt. Ob Lebenspartnerschaften nun die Ehe eingehen können oder nicht, dürfte nicht so dringlich sein, wie illegale Masseneinwanderung und Islamisierung, der Notstand bei Rente und Pflege, das Bildungsdesaster, die Niedrigzinspolitik der EZB und Staatsüberschuldung, EU-Bürokratie, steigende Kriminalität, Terrorgefahr, der Kontrollverlust des Staates und Extremismus von links und rechts, die steigenden Strompreise usw.
„Ehe für alle“ lenkt jedoch vom Versagen der Verantwortlichen in Legislative und Exekutive ab, die im September allesamt wieder gewählt werden wollen.
Politik für Minderheiten
Die Lebenspartnerschaft bedarf zweifellos aus staatlicher Sicht einer rechtlichen Absicherung und einem nach außen gesicherten offiziellem Status. Allerdings ist die Bedeutung des Themas an der Anzahl der in Deutschland lebenden Homosexuellen in Eingetragenen Lebenspartnerschaften festzumachen. Es sind weit unter 1% der Gesamtbevölkerung.
Die „Ehe für alle“ konzentriert sich also auf absolute Ausnahmefälle. Das neue Gesetz ist somit ein weiteres Beispiel für ein Phänomen, das sich in der Politik und Gesellschaft immer mehr breit macht: Der Schwanz wackelt mit dem Hund und nicht umgekehrt. Positionen von Minderheiten, vor allem im Zuge des Genderwahns, werden meist zum Schaden der Mehrheitsgesellschaft zunehmend zur herrschenden Politik gemacht.
Wie sehr Denk-Ge- und Verbote in die Form von verfassungswidrigen Gesetzen gegossen werden, zeigt sich nicht zuletzt an dem neuen Netzdurchsetzungsgesetz, das ebenfalls ohne große Debatte durch das Parlament gepeitscht wurde wie die „Ehe für alle“. Auch hier zeigte sich die Verachtung unserer Parlamentarier und Regierenden für Grundsatzentscheidungen. Wo das Grundgesetz lästig ist, wird es auf ein bloßes Gesetz wie jedes andere reduziert. Im Schnelldurchgang wie bei einem Schlussverkauf.
Aber das ist ein anderes Thema.